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III. Komplex: Die Hauptrelationen in der kommunistischen Gesellschaft

1. Kapitel: Das Verhältnis zwischen der kommunistischen Gesellschaft und den Individuen

a) Die kommunistische individuelle Hauptrelation

Eine Gesellschaft ist ein Zusammenschluss von denkenden Individuen. Daher bilden im kybernetischen Netz einer Gesellschaft die Individuen die kleinsten und grundlegendsten Elemente. Eine Gesellschaft kann nur existieren, wenn die Beziehungen zwischen ihren Elementen, also zwischen den Individuen, bestimmte Strukturen besitzen, die die Vorteile der gesellschaftlichen vor der individuellen Lebensweise zum Tragen bringen, somit also das jeder Gesellschaftsbildung implizit unterliegende Prinzip der Gemeinschaftlichkeit reproduzieren. Ansonsten zerfällt die Gesellschaft oder zerstört sich letztendlich selbst. Gesellschaften, die nicht auf den gleichberechtigten Grundprinzipien der Gemeinschaftlichkeit und der Bewusstheit beruhen, also nichtkommunistische Gesellschaften, entwickeln gesellschaftliche Beziehungen, die diese Anforderung nur partiell erfüllen können und ihnen schließlich sogar widersprechen. Daher sind solche Gesellschaften nur begrenzt stabil und gehen unter, sobald der Widerspruch zwischen der Anforderung und den realen Wirkungen der gesellschaftlichen Beziehungen zu groß wird. Da die Notwendigkeit des gesellschaftlichen Zusammenschlusses dadurch aber nicht vermindert wird, endet die Gesellschaft dann nicht völlig. Statt dessen wird eine überlebte Gesellschaftsordnung von einer besser funktionierenden neuen Gesellschaftsordnung abgelöst, deren Beziehungen besser geeignet sind, die Vorteile gesellschaftlichen Zusammenlebens nutzbar zu machen.
Da sich das Prinzip der Gemeinschaftlichkeit aber nicht allein reproduzieren kann, sondern durch die Bewusstheit ergänzt werden muss, bildet erst die kommunistische Gesellschaft mit ihren beiden gleichberechtigten Grundprinzipien der Gemeinschaftlichkeit und der Bewusstheit ein kybernetisch stabiles System, da in ihr diese Grundprinzipien sowohl wirken als auch reproduziert werden.
Das Grundprinzip der Bewusstheit sichert die Erkenntnis und die Ausnutzung der Vorteile gesellschaftlichen Zusammenschlusses, das Grundprinzip der Gemeinschaftlichkeit sichert die Existenz der kommunistischen Gesellschaft. Die kommunistische Gesellschaft unterscheidet sich von allen anderen Gesellschaftsformen dadurch, dass sie die Vorteile gemeinschaftlichen Lebens und Arbeitens nicht einfach besitzt, sondern bewusst ausnutzt. Daher sind die Strukturen, die in der kommunistischen Gesellschaft für die Beziehungen zwischen den Individuen bestehen und die aus den beiden kommunistischen Grundprinzipien ableitbar sind, die Garantie für die Stabilität der kommunistischen Gesellschaft. Damit bildet sie eine völlig neue Qualität bezüglich aller anderen, ihr vorangehenden Gesellschaften.
Das aus den kommunistischen Grundprinzipien abgeleitete kommunistische ökonomische Hauptwirkungsprinzip macht den maximalen gesellschaftlichen Nutzen zum Hauptkriterium der gesellschaftlichen Tätigkeit. Nun besteht die Gesellschaft aber aus einzelnen Individuen. Daher kann sie sich nur auf der Basis der optimalen Entwicklung der sie bildenden Individuen optimal entwickeln. Daher hat die kommunistische Gesellschaft die Pflicht, den Individuen maximale Rechte zur persönlichen Entwicklung bereitzustellen. Doch infolge der technischen und ökonomischen Grenzen, die einer Gesellschaft immer gestellt sind, kann dies nur dann gewährleistet werden, wenn diese individuellen Rechte auch durch individuelle Pflichten ergänzt werden, die verhindern, dass die individuellen Rechte sich gegenseitig selbst beschränken, indem sie dieselben Güter beanspruchen. Das bezieht sich nicht nur auf materielle Güter, sondern auf alles, an dem ein Individuum teilhaben kann.
Die Forderung von Pflichten von den Individuen erfordert Bewusstheit, um das Recht der Gesellschaft darauf begreifen zu können, und sie erfordert Gemeinschaftlichkeit, um es akzeptieren zu wollen. Analog dazu erfordert die Erteilung von Rechten Gemeinschaftlichkeit und Bewusstheit, um solche Rechte nicht missbrauchen zu können, aber auch gar nicht zu wollen. Die direkte Verknüpfung der individuellen Rechte mit den individuellen Pflichten durch eine entsprechende Gestaltung des politischen und ökonomischen Systems zeigt den Menschen, dass Rechte erst aus Pflichten folgen und reproduziert damit das kommunistische Grundprinzip der Bewusstheit. Indem die Gleichverteilung solcher verknüpften Rechte und Pflichten von allen gemeinsam beschlossen und kontrolliert wird, wird auch das kommunistische Grundprinzip der Gemeinschaftlichkeit reproduziert.

Das Verhältnis zwischen der kommunistischen Gesellschaft und den in ihr lebenden Individuen ist dadurch gekennzeichnet, dass jeder Einzelne seine Rechte gegenüber der Gesellschaft als deren Pflichten begreift, die nur im dialektischen Wechselverhältnis mit seinen Pflichten gegenüber der Gesellschaft, die deren Rechte sind, existieren können, wobei sich Art und Umfang der Rechte und Pflichten gleichermaßen nach den Bedürfnissen des Individuums und der Gesellschaft bestimmen. Die kommunistische Gesellschaft ist eine bewusste Assoziation von Individuen.

Das ist die individuelle Hauptrelation der kommunistischen Gesellschaft. Sie stellt ein Wechselverhältnis zwischen Individualität und bewusster Gemeinschaftlichkeit dar, in dem sich beide Seiten gegenseitig fördern. Damit werden die individuellen und die gesellschaftlichen Wertvorstellungen harmonisiert, ohne dass sie unbedingt direkt identisch sein müssen, was durch die Eigenschaft der Individualität der Menschen nicht allgemein möglich ist.
Infolge seiner individuellen Rechte hat jeder bewusst gemeinschaftliche Mensch in der kommunistischen Gesellschaft ein Interesse an der Weiterentwicklung der kommunistischen Gesellschaft. Denn er kann nur so seine Rechte vergrößern, weil die Gesellschaft eine Vergrößerung der individuellen Rechte Einzelner zu Lasten anderer verhindert, indem sie die individuellen Rechte aller gleichwertig als ihre Pflichten ansieht. Infolge der Bewusstheit ist er schließlich auch in der Lage, dieses sein Interesse zu erkennen und in seiner gesellschaftlichen Tätigkeit umzusetzen. Daher ist das Verhältnis zwischen den Menschen in der kommunistischen Gesellschaft von gegenseitiger Achtung, Toleranz, Sachlichkeit, Ehrlichkeit, Freundlichkeit und Hilfe geprägt, wohingegen Arroganz, Ignoranz, Unsachlichkeit, Lüge, Gewalt und Machtausübung über andere Menschen letztlich weitgehend verschwinden.
Die Menschen erkennen ihre gegenseitige Verschiedenheit an und versuchen daher nicht, sich gegenseitig ihre Lebensführung aufzuzwingen. Sie behandeln sich gegenseitig so, wie sie auch selbst behandelt werden möchten, da sie einsehen, dass sie sich nur so stabil vor gesellschaftlichem Schaden bewahren und gesellschaftlichen Nutzen erlangen können. Daher ist das Recht der Menschen auf Teilnahme am gesellschaftlichen Entscheidungsprozess mit der Pflicht gekoppelt, auch wirklich ihre wahren Interessen zu artikulieren, wie es der politische Mechanismus der Liga erfordert und ermöglicht.
Auch die kommunistische Gesellschaft insgesamt hat ein Interesse an der Individualitätsentwicklung jedes Einzelnen, da sie ihr Recht auf die Pflichterfüllung des Einzelnen nur dann voll durchsetzen kann, wenn sie die Menschen dazu befähigt, ihnen also die Bedingungen für eine breitestmögliche Entfaltung ihrer Fähigkeiten schafft. Dies kann aber nur geschehen, wenn die bewusste Individualität eines Menschen gefördert wird, nur begrenzt durch die Individualität der anderen. Die kommunistische Gesellschaft erkennt also die individuelle Verschiedenheit der Menschen nicht einfach nur an, sondern bemüht sich um die Förderung der individuellen Fähigkeiten, um sie nutzen zu können.
Die kommunistische individuelle Hauptrelation verhindert damit in der kommunistischen Gesellschaft wirksam Gleichmacherei, da sie erkennt, dass die optimale Entwicklung der Gesellschaft und aller Einzelnen untrennbar verbunden sind. Auf diese Art wird statt dessen ein tiefes Gemeinschaftsgefühl erzeugt und den Menschen bewusst gemacht. Gemeinschaftliches Leben und Arbeiten, Teilen der gesellschaftlichen und individuellen Probleme, werden zum Grundbedürfnis und reproduzieren die kommunistischen Grundprinzipien. Bewusste Menschen begreifen sich als Teil der Gesamtheit der Welt und fühlen sich somit auch für diese Welt verantwortlich.
Die kommunistische individuelle Hauptrelation bedeutet, dass in der kommunistischen Gesellschaft Rechte und Pflichten immer nur als untrennbare Paare existieren. Unbedingte Rechte oder unbedingte Pflichten, die für alle uneingeschränkt gelten, kann es also nicht geben. Selbst das Recht eines Menschen auf die gesellschaftliche Garantie seines Lebens kann ein Mensch verlieren, wenn er die Pflicht zur Garantie des Lebens der anderen Menschen nicht akzeptiert und sich die kommunistische Gesellschaft nicht anders vor ihm schützen kann. Die Wirkung der kommunistischen individuellen Hauptrelation drückt sich daher so aus, dass alle Mechanismen der kommunistischen Gesellschaft den Umfang der Rechte der Menschen von ihren freiwillig übernommenen Pflichten abhängig machen und umgekehrt, ohne dass gesellschaftlicher Zwang notwendig oder auch nur zulässig ist. Die kommunistische individuelle Hauptrelation erlaubt also allen Menschen, ihr Leben frei zu gestalten, verlangt aber gleichfalls von ihnen, die Folgen ihres Handelns selbst zu tragen. Eine Erpressung, die von vornherein keine eigenständige Entwicklung zulässt, wird ebenso ausgeschlossen, wie eine Befreiung einzelner Menschen von ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für ihr Handeln.

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b) Das kommunistische System des Rechts

Die formale Vorgabe der Ordnung des gesellschaftlichen Handelns durch fixierte verbindliche gesellschaftliche Regeln wird Recht genannt. Die Fixierung kann auch in mündlicher Weitergabe bestehen, ist also nicht an die Kodifizierung, die schriftliche Niederlegung der Rechtsvorschriften, gebunden. Dass sich das Recht nur auf gesellschaftliches Handeln, also auf das Verhalten von Menschen zu anderen Menschen bezieht, schließt nicht aus, dass auch individuelles Handeln der Menschen gesellschaftlich geregelt wird. Allerdings wird dieses individuelle Handeln dabei zu gesellschaftlichem Handeln, wenn auch nur dadurch, dass sich die Gesellschaft willkürlich in die individuelle Lebensgestaltung einmischt.
Die Tatsache, dass eine Gesellschaft formal ein Recht besitzt, besagt noch nicht, dass dieses formale Recht auch die wirkende Grundlage der realen gesellschaftlichen Ordnung ist. Die bloße Proklamation eines Rechtssystems bedeutet also nicht automatisch auch, dass sich die betreffende Gesellschaft an ihr eigenes Recht hält, halten muss, halten will oder auch nur halten kann. Wenn ein Rechtssystem innere logische Widersprüche aufweist, die dazu führen, dass ein Teil des Rechtes einen anderen Teil verletzt, dann ist der Fall gegeben, dass sich eine Gesellschaft überhaupt nicht völlig an ihr Recht halten kann. Wenn rechtliche Aussagen den Interessen einer Gesellschaft oder der gesellschaftlichen Gruppe widersprechen, die das Recht, ob nun selbst oder über Machtmechanismen, aufstellt, dann tritt der Fall ein, dass sich die Gesellschaft oder die betreffende gesellschaftliche Gruppe nicht an ihr Recht halten will. Diese beiden Fälle können das Ergebnis eines Irrtums, aber auch Bestandteil eines Betrugs sein.
In Ausbeutergesellschaften lässt der geschickte Einbau logischer Widersprüche in das Rechtssystem den Ausbeutern, die über die reale Macht verfügen, die Möglichkeit, ihre Handlungen immer als rechtmäßig darzustellen, indem sie zu ihrer Begründung nur die passenden Teile des gesamten Rechtssystems auswählen. Durch eine solche Maßnahme erhält die Ausbeuterjustiz die ganz legale Möglichkeit der Willkür. Die bewusste Erstellung eines Rechtssystems, dessen Aussagen den Interessen der Ausbeuter logisch-wissenschaftlich eigentlich widersprechen, dient nur der Verschleierung ihrer wahren Interessen, denn sie haben die Macht, ihr eigenes Recht zu brechen. So stellen sie eine Moral zur Schau, die sie selbst gar nicht besitzen, aber von den Ausgebeuteten verlangen. Gefährlich kann ihnen ein solches Recht nicht werden, solang allein sie über die realen Machtmittel zur Durchsetzung ihrer Interessen, also über Zwangsorgane der Justizverfügen. Denn sie werden diese Zwangsmittel wohl kaum gegen sich selbst einsetzen. Sie verfügen nicht nur über die Macht, Recht zu schaffen, sondern auch es zu brechen, Ausbeuter besitzen ein Rechtsprivileg.
Ausbeuterrecht besteht im wesentlichen aus Eigentumsrecht und Konkurrenzkampfregeln. Das Recht in Ausbeutergesellschaften hat das grundsätzliche Ziel, den Ausbeutern die Machtausübung zu erleichtern. Die aufgestellten Regeln gewährleisten, insofern sie von einer Justiz auch einigermaßen wirksam durchgesetzt werden, dass die Ausbeuter den Überblick über ihre Interessen nicht verlieren, indem sie einigermaßen Ordnung in die Vielfalt der gesellschaftlichen Beziehungen bringen. Diese Regeln sollen aber auch bewirken, dass die Ausgebeuteten die Einseitigkeit des Rechtes nicht erkennen können, damit sie es nicht bekämpfen können. In Ausbeutergesellschaften ist Recht ein Herrschaftsinstrument.
Ausbeuterrecht betrifft zum einen die Beziehungen zwischen den Ausbeutern selbst. Hier akzeptieren sie bestimmte Regeln im gegenseitigen Kampf um den Anteil an der Macht und der Ausbeutung, um das Risiko für ihre eigene Existenz und für ihre Existenz als Klasse so gering wie möglich zu halten. Da die Tatsache des Konkurrenzkampfes durch Kampfregeln jedoch nicht aufgehoben wird, beinhaltet diese Funktion des Ausbeuterrechtes, dass Ausbeuter ihr eigenes Recht verletzen, wenn das Risiko und die Kosten des Scheiterns geringer sind als die Chance und das Ergebnis des möglichen Erfolgs.
Die andere Seite des Ausbeuterrechtes betrifft die Beziehungen zu den Ausgebeuteten. Infolge des Interessengegensatzes zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten neigen die unterprivilegierten Ausgebeuteten dazu, die Ursache dieses Gegensatzes, das Privateigentum der Ausbeuter, auf die eine oder andere Weise anzugreifen und in Frage zu stellen. Daher dient das Recht den Ausbeutern auch dazu, die Stellung der Ausgebeuteten zum Privateigentum im Interesse der Ausbeuter zu bestimmen und zu regeln. Diese Funktion muss das Ausbeuterrecht allerdings verschleiern, um nicht durchschaut und damit unwirksam zu werden. Dazu haben die Ausbeuter die Macht, ihr Ausbeuterrecht als unbedingt notwendiges Mittel zur Organisation der Gesellschaft und zum Schutz gegen das Chaos, als den Menschen von Natur oder Gott angeborene Rechte und Pflichten oder zumindest als gesellschaftliches Allgemeingut der Vernunft darzustellen. Außerdem haben die Ausbeuter die Macht, das Rechtssystem so kompliziert zu machen, dass es von den Ausgebeuteten, die sehr viel Zeit zur Erarbeitung des Lebensnotwendigen benötigen, kaum oder gar nicht verstanden werden kann, wohingegen die Ausbeuter die notwendige Zeit frei haben oder sich die Arbeitszeit von Rechtsspezialisten, Anwälten, kaufen können.
Kommunistisches Recht unterliegt wie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche dem kommunistischen ökonomischen Hauptwirkungsprinzip. Es darf also nicht nur einer gesellschaftlichen Gruppe dienen, sondern der gesamten Gesellschaft. Damit identifiziert die kommunistische Gesellschaft die gesellschaftliche Aufgabe des Rechtes wiederum mit ihrer eigentlichen Definition, wie das auch bei Industrie, Wissenschaft und anderen Bereichen der Fall ist. Sie erlaubt damit im Gegensatz zu Ausbeutergesellschaften nicht, dass der Sinn des Rechts unterlaufen wird.
Gesellschaftlichen Nutzen kann Recht nur bringen, wenn es auch von allen verstandesfähigen Menschen verstanden und überschaut werden kann. Daher ergibt sich die Forderung, es so einfach, unkompliziert und praxisnah geordnet wie möglich zu gestalten, da infolge des kommunistischen ökonomischen Hauptwirkungsprinzips und des kommunistischen Grundprinzips der Bewusstheit eine Verschleierung weder erwünscht noch überhaupt zulässig ist. Diese Aufgabe ist durch die vernünftige Struktur der kommunistischen Gesellschaft allerdings bereits wesentlich erleichtert, da die Nichtexistenz von Privateigentum entsprechend dem 1. kommunistischen ökonomischen Hauptfunktionsprinzip und die Wirkung der Gemeinschaftlichkeit den größten Teil des Eigentumsrechts und alle Konkurrenzregeln, wie sie für Ausbeuterrecht typisch sind, unnötig macht.

Die grundlegende Aufgabe des Rechtes in der kommunistischen Gesellschaft ist es, für alle Menschen gleichermaßen alle gesellschaftlichen Strukturen und Mechanismen individuell und gesellschaftlich maximal überschaubar und nutzbar zu machen, die für ihre individuellen und gesellschaftlichen Entscheidungen relevant sind.

Das ist das Wirkungsprinzip des Rechts der kommunistischen Gesellschaft. Recht kann niemals wirklich die Aufgabe haben, irgendwelche Grundsätze zu garantieren, da es im Gegensatz zur Justiz keine materielle Gewalt darstellt. Nur die Gesellschaft selbst entscheidet in ihrem täglichen Handeln immer wieder von neuem, ob und welchen Menschen sie welche Sicherheiten bietet. Das Recht ist nie Grundlage einer Gesellschaft, nur ein Hilfsmittel, wobei die Frage ist, wem es dient. Es kann zwar formale Grundsätze nennen, aber wenn die Mechanismen der Gesellschaft nicht so gestaltet sind, dass sie diese Grundsätze beinhalten und wieder reproduzieren, bleibt ein solches Recht ein unerreichbarer Anspruch oder ein Betrug.
Verdient eine Gesellschaft die Bezeichnung kommunistisch, so bedeutet das, dass in ihr die Grundprinzipien der Gemeinschaftlichkeit und Bewusstheit und alle daraus folgenden Prinzipien wirken, unabhängig von der formalen Existenz und Form eines Rechts. Da die kommunistischen Prinzipien aber bewusst genutzt werden müssen, um überhaupt zu existieren, können sie erst dann maximal effektiv wirken, wenn sie logisch geordnet und wissenschaftlich begründet aufgezeichnet werden, damit sie bei Bedarf nicht jedesmal neu entdeckt werden müssen. Da das kommunistische Rechtswirkungsprinzip maximale Überschaubarkeit fordert, unterscheidet sich die kommunistische Rechtskodifizierung allerdings wesentlich vom Ausbeuterrecht, indem es die wissenschaftliche Begründung zu ihrem Bestandteil macht.
Recht kann nur von Menschen angewandt werden, die es auch kennen. Eine Gesellschaft, die den Menschen das geltende Recht nicht in vollem Umfang mitteilt, macht es ihnen unmöglich, es einzuhalten oder für sich zu nutzen. Daher folgt aus dem kommunistischen Rechtswirkungsprinzip die Pflicht der Gesellschaft, den Menschen das Recht nicht nur formal offenzulegen, sondern auch jedem Einzelnen den Gebrauch des Rechtes zu erläutern und ihn zum Umgang damit zu befähigen.
Das kommunistische Recht soll die Grundlagen definieren, nach denen die Menschen gesellschaftlich handeln, nach denen sie ihre gegenseitigen Beziehungen gestalten. Das kommunistische Grundprinzip der Gemeinschaftlichkeit verlangt dabei, dass gleichartige Fälle eine einheitliche Behandlung und Bewertung erfahren. Das kommunistische Recht muss also einen Rahmen abstecken, der exakt und konkret genug ist, damit auf seiner Grundlage die Behandlung und Bewertung jeder gesellschaftlich relevanten Frage objektiv abgeleitet werden kann.
Das kommunistische Grundprinzip der Bewusstheit erfordert, dass alle relevanten Aspekte bei einer gesellschaftlichen Behandlung und Bewertung einer Rechtsfrage entsprechend ihrer objektiven Bedeutung berücksichtigt werden. Andererseits ist die Gesamtheit aller möglichen konkreten Probleme infolge der Komplexität der gesellschaftlichen Vorgänge jedoch nicht überschaubar und somit nicht vollständig konkret kodifizierbar. Auch ist die formale Kodifizierung minderwichtiger Gelegenheitsprobleme, die ohnehin nur aus der jeweiligen konkreten Situation effektiv zu entscheiden sind, bezüglich der geforderten Effektivität des Rechtes auch gar nicht wünschenswert. Zudem entwickeln sich die gesellschaftlichen Erkenntnisse, auf denen die Menschen ihr Gerechtigkeitsempfinden aufbauen, ständig weiter. Daher darf die Behandlung eines Falles nicht ein für allemal festgeschrieben werden. Das Recht darf nicht über den Menschen stehen, sondern muss ihr Werkzeug sein.
Deshalb muss das kommunistische Recht flexibel genug sein, damit jeder Einzelfall individuell nach Maßgabe der konkreten Umstände behandelt werden kann. Das kommunistische Recht kann deshalb nicht den Charakter von festen Gesetzen tragen, die die Menschen in Schemata zwingen, die oftmals gar nicht auf sie zutreffen, sondern von bewusst und gemeinschaftlich auswertbaren Richtlinien. Erst dadurch lässt das Recht die konkrete Entscheidung den Menschen, anstatt sie unter die Herrschaft lebloser Worte oder willkürlicher Entscheidungen Einzelner zu zwingen.
Die Beziehungen der Menschen untereinander in der kommunistischen Gesellschaft basieren nach der kommunistischen individuellen Hauptrelation auf untrennbaren Recht-Pflicht-Paaren. Da das Recht die Beziehungen in der kommunistischen Gesellschaft regeln soll, sind diese Recht-Pflicht-Paare und die gesellschaftlichen Strukturen zu ihrer Gewährleistung der eigentliche Inhalt des kommunistischen Rechts.

Die Gestaltung des Rechts in der kommunistischen Gesellschaft erfolgt als allen betroffenen Menschen bekanntes, kodifiziertes und wissenschaftlich begründetes System von existentiellen, integrativen und fakultativen Direktiven zu den kommunistischen Recht-Pflicht-Relationen und den zu ihrer Gewährleistung zweckmäßigen Handlungsstrukturen.

Das ist das Funktionsprinzip des Rechts der kommunistischen Gesellschaft. Es enthält keine imperativen Gesetze, die in jedem Falle ausnahmslos eingehalten werden müssen. Statt dessen werden Direktiven gesetzt, die das Handeln der Menschen verschieden stark binden.
Existentielle Direktiven sind die Basis des kommunistischen Rechtssystems. Sie betreffen die wesentlichsten gesellschaftlichen Interessen, die für den Bestand und den kommunistischen Charakter der kommunistischen Gesellschaft lebensnotwendig sind. Daher sind existentielle Direktiven solang streng verbindlich, wie keine drastischen Gründe gegen ihre Einhaltung vorliegen, die den Rahmen einer Direktive sprengen, die Anwendung einer Direktive vom kommunistischen Standpunkt aus vernünftigerweise nicht zulassen oder unhandhabbar erschweren. Die Einschätzung darüber muss jeder, dem sich eine solche Frage stellt, eigenverantwortlich treffen. Da existentielle Direktiven für den Bestand der kommunistischen Gesellschaft entscheidend sind, steht es aber der Gesellschaft zu, nach einer Verletzung die Berechtigung der Entscheidung zu überprüfen und eventuell Maßnahmen gegen Menschen einzuleiten, die sich so oder so eines Fehlverhaltens schuldig gemacht haben. Wegen ihrer fundamentalen Bedeutung bewirken ungerechtfertigte Verletzungen existentieller Direktiven immer einen großen Rechtsverlust der Schuldigen, da sie durch gesellschaftsgefährdendes Verhalten auch große Pflichtverletzungen begangen haben.
Integrative Direktiven bilden einen allgemeinen, einheitlichen Standard, der es den Menschen ermöglichen soll, sich aufeinander abzustimmen. Sie betreffen gesellschaftliche Interessen, die zwar nicht die Existenz der kommunistischen Gesellschaft selbst berühren, deren gesellschaftliche Koordinierung aber sinnvoll ist, da sie doppelte Arbeit vermeidet und die Orientierung der Menschen erleichtert, indem sie ihren gesellschaftlichen Beziehungen eine bequeme, weil einheitliche Form gibt. Daher sind integrative Direktiven im allgemeinen verbindlich. Aber jeder, der wichtige gesellschaftlich relevante Gründe sieht, sie zu umgehen, kann eigenverantwortlich eine entsprechende Entscheidung treffen, ohne sich unbedingt dafür rechtfertigen und verantworten zu müssen. Sanktionen entstehen daraus für ihn zuerst einmal nicht. Aber mögliche negative Folgen, die durch die Unterlassung der gesellschaftlichen Abstimmung entstehen, muss der Verursacher allein tragen, falls die Gesellschaft die gesellschaftliche Berechtigung seiner Entscheidung nicht anerkennt. Nicht gesellschaftlich anerkannte Umgehungen integrativer Direktiven bewirken also nur den Verlust des Rechtes der Solidarität in dieser Angelegenheit durch Nichterfüllung der Pflicht zur Abstimmung.
Fakultative Direktiven sind Vorschläge und Angebote der kommunistischen Gesellschaft, die den Menschen gesellschaftliche Strukturen und Mechanismen sowie gesellschaftliche Erkenntnisse zugänglich machen sollen. Sie betreffen Angelegenheiten, an deren Regelung die kommunistische Gesellschaft zwar ein Interesse hat, die aber vollständig der eigenverantwortlichen Entscheidung der unmittelbar Betroffenen unterliegen, solang sie die damit verbundenen Folgen nicht auf andere abwälzen. Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob und wieweit er Pflichten aus fakultativen Direktiven übernimmt, um sich damit bestimmte Rechte zu erwerben. Andererseits muss jeder, der Rechte aus fakultativen Direktiven wahrnimmt, auch die daran gekoppelten Pflichten übernehmen. Oftmals beinhalten solche Direktiven explizit aber nur völlig einseitig Rechte oder Pflichten, die dann völlig freie Entscheidungen erlauben, aber natürlich zur gesellschaftlichen Bewertung der Menschen herangezogen werden können.
Die Einteilung der Direktiven ist rein formal. Feste Grenzen zwischen existentiellen, integrativen und fakultativen Direktiven gibt es nicht. Der Charakter einer Direktive kann sogar von Einzelfall zu Einzelfall verschieden sein, ganz von der Bedeutung der Angelegenheit abhängen. Direktiven sind keine Gesetze, sie stellen die Vernunft der Menschen in jedem Fall über die Form des Wortes.
Die Tatsache, dass das kommunistische Rechtssystem nicht aus zwingenden Gesetzen, sondern aus richtungsweisenden Direktiven besteht, ist keine Generalvollmacht zum Rechtsbruch. Speziell die Missachtung einer existentiellen Direktive ist ein Notfall, der gut begründet und gegenüber der kommunistischen Gesellschaft verantwortet werden muss. Direktiven sind keine beliebigen Sprüche, sondern Normen, die einzuhalten sind, solang sie nicht anderen Direktiven oder nichtkodifizierten Erkenntnissen widersprechen. Besteht ein solcher Widerspruch, so haben die Menschen in der kommunistischen Gesellschaft das Recht auf eine selbständige Entscheidung, aber sie haben dabei auch die Pflicht, zwischen widerstreitenden Direktiven verantwortungsvoll und im Interesse der kommunistischen Gesellschaft abzuwägen.
Die Grundlage der kommunistischen Gesellschaft bilden zwei korrespondierende und gleichberechtigte Grundprinzipien, denen auch zwei korrespondierende Recht-Pflicht-Paare entsprechen. Daher ist es sogar erlaubt, dass eines der beiden Grundprinzipien zugunsten des anderen verletzt werden kann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, letztlich wieder beide Grundprinzipien herzustellen. Die gleichzeitige Verletzung beider Grundprinzipien würde hingegen die völlige Negation der kommunistischen Grundlagen bedeuten und kann daher von der kommunistischen Gesellschaft nicht anerkannt werden.
Die vollständige Lösung des Widerspruches zwischen Formalismus bei mangelnder Flexibilität einerseits und Willkür bei Fehlen ausreichender Rahmenregelungen andererseits ist letztlich nur durch eine entsprechende Gestaltung der Behandlungs- und Bewertungsmechanismen der Politik und Justiz möglich. Das kommunistische Rechtssystem wird entsprechend den kommunistischen politischen Hauptprinzipien von den Menschen in der Liga selbst aufgestellt, über die Mechanismen der Ligakontrolle ständig auf seine Wirksamkeit überprüft und über die Mechanismen der Ligajustiz umgesetzt. Erst durch die kommunistische Gestaltung dieser Mechanismen wird es real wirksam, bleibt am Leben der Menschen und ihren Erfordernissen orientiert.
Da das kommunistische Recht die kommunistischen Recht-Pflicht-Paare zur Grundlage hat, kann es keine Strafen gegen Rechtsverletzungen enthalten. Statt dessen folgt aus der teilweisen oder völligen Nichterfüllung gesellschaftlicher Pflichten der teilweise oder völlige Entzug zugehöriger Rechte. Dieser Entzug geschieht ohne Zwang, solang die davon betroffenen Menschen ihre Stellung in der Gesellschaft und damit die Minderung ihrer Rechte anerkennen. Haben Menschen Schaden verursacht, so müssen sie ihn wiedergutmachen, wobei ihnen die Gesellschaft allerdings sogar hilft, wenn sie zeigen, dass sie Solidarität verdienen. Wünschen sie die Wiederherstellung entzogener Rechte, so müssen sie einfach die zugehörigen Pflichten wieder übernehmen. Für Strafen, die auf Menschen zumindest in bestimmtem Maße immer zerstörend wirken, da sie zumindest teilweise dem Prinzip der Rache gehorchen, besteht daher in der kommunistischen Gesellschaft keine Notwendigkeit und damit auch keine Berechtigung.
Nur im Extremfall des unmittelbar gesellschaftsfeindlichen Verhaltens, der Bedrohung der Gesellschaft mit nichtwiedergutzumachendem, schwerem Schaden, sind Zwangsmaßnahmen notwendig und auch nur dann erlaubt. Doch auch dieser Fall entspricht der Recht-Pflicht-Schematik. Die Ablehnung der Pflicht, der Gesellschaft keinen Schaden zuzufügen, ist gleichbedeutend mit dem Entzug des Rechtes, in der Gesellschaft zu leben. Das bedeutet den Ausschluss aus der Gesellschaft oder, wenn dazu zur Zeit keine technische Möglichkeit besteht, als Zwischenlösung die Haft. Eine solche Haft ist in der kommunistischen Gesellschaft keine Strafe für den Gefangenen, sondern eine Maßnahme zum Schutz der Gesellschaft.
Im Extremfall elementarer Bedrohungssituationen, die den Bestand der kommunistischen Gesellschaft existentiell gefährden und daher keine anderen wirksamen Maßnahmen zulassen, ist der Entzug des Rechtes auf Leben in der kommunistischen Gesellschaft gleichbedeutend mit dem Entzug des Rechtes auf Leben überhaupt. Die Tötung von Menschen ohne Zustimmung der Betroffenen hat für die kommunistische Gesellschaft infolge ihres Grundprinzips der Gemeinschaftlichkeit nur im Falle elementarer individueller oder gesellschaftlicher Notwehr eine Berechtigung. Im regulären gesellschaftlichen Leben, auch bei schweren Verstößen gegen die gesellschaftliche Ordnung, hat sie dagegen nichts zu suchen, ist sie verwerflich, wie auch immer sie begründet wird.
Dass die Einschätzung der Tötung von Menschen von der Zustimmung der Betroffenen abhängig ist, findet seine Begründung darin, dass die kommunistische Gesellschaft im Normalfall keine Rechtfertigung besitzt, das Recht der Menschen auf eine eigene Entscheidung über die Beendigung ihres Lebens, eventuell mit fremder Hilfe, einzuschränken. Falls ein Mensch, warum auch immer, diese Entscheidung bewusst trifft und damit keine anderen Menschen gefährdet, existiert für die kommunistische Gesellschaft kein sachlicher Grund, ihm dieses Recht vorzuenthalten.

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c) Das kommunistische System der Medizin

Die bewusste Einwirkung auf interne physische und psychische Strukturen und Mechanismen von Lebewesen zur Prophylaxe, Diagnose, Therapie und Rehabilitation physischer und psychischer Dysfunktionen und Defekte wird Medizin genannt. Speziell die Medizin des Menschen wird Humanmedizin genannt und im folgenden ausschließlich betrachtet, ohne dabei den Begriff des Menschen auf eine bestimmte biologische Art einzuengen. Die Medizin entsprechend dieser Definition ist keine Wissenschaft, kann aber wissenschaftlich betrieben werden. Allerdings wird die medizinische Wissenschaft meist selbst auch als Medizin bezeichnet. Medizinische Kenntnisse und Methoden können auch für Zwecke missbraucht werden, die die Zielstellungen der Definition völlig ausschließen. Um Medizin handelt es sich damit in diesem Fall nicht. Medizin kann von jedem Menschen an sich selbst ausgeübt oder von Medizinern vermittelt werden.
Da die Medizin ein grundlegendes individuelles Bedürfnis betrifft, das Bedürfnis nach geistiger und körperlicher Unversehrtheit und Wohlbefinden, wird die Medizin zum Gegenstand des gesellschaftlichen Lebens, ihr Charakter wird vom Charakter der Gesellschaft bestimmt.
In Ausbeutergesellschaften wird auch der Gesundheit Eigentumscharakter zugeordnet. Folglich kann sie gegen andere Güter getauscht oder vom nicht notwendig mit dem biologischen Träger der Gesundheit übereinstimmenden Eigentümer für seine privaten Zwecke genutzt werden. Die Ausgebeuteten können oder müssen ihre Gesundheit indirekt im ökonomischen Arbeitsprozess teilweise oder sogar ganz verbrauchen, oder sie können oder müssen sie sogar direkt, in Form von Organen, opfern. Andererseits können die Menschen auch Gesundheit oder genauer Mittel und Dienstleistungen der Medizin erwerben, insofern sie über das notwendige Eigentum verfügen. Da die Ausbeuter über den wesentlichsten Teil des Eigentums verfügen, ist ihre Möglichkeit zur Nutzung der Medizin wesentlich größer als die der Ausgebeuteten, Ausbeuter besitzen ein Medizinprivileg.
Zwar haben die Ausbeuter auch ein Teilinteresse an der Erhaltung der Gesundheit der Ausgebeuteten, aber nur insofern, dass deren Ausbeutungsfähigkeit nicht gemindert wird. Zusätzlich beschränkt wird dieses Interesse, wenn ungenutzte Menschen oder auch Maschinen zum Austausch bereitstehen. Ein gesamtgesellschaftliches Interesse an der allseitigen Gesunderhaltung aller Menschen haben die Ausbeutergesellschaften also nicht.
Die kommunistische Gesellschaft hat dagegen nicht nur ein Interesse an Teilproblemen der Gesunderhaltung der Menschen. Menschen können aufgrund ihrer vielfältigen Eigenschaften auch sehr vielfältig gesellschaftlich wirksam werden. Der vom kommunistischen ökonomischen Hauptwirkungsprinzip geforderte maximale gesellschaftliche Nutzen ist daher nur erreichbar, wenn die Menschen all ihre Wirkungsmöglichkeiten auch voll ausschöpfen. Damit sie dazu physisch und psychisch in der Lage und auch willens sind, muss ihre Gesundheit maximal geschützt und gepflegt werden. Sie müssen ein Maximum an physischer und psychischer Leistungsfähigkeit besitzen, da sie nicht zur Erfüllung einer engen ökonomischen Aufgabe verbraucht werden sollen, sondern die kommunistische Gesellschaft selbst repräsentieren.
Die kommunistische individuelle Hauptrelation verknüpft die Pflichten der Menschen, die aus dem kommunistischen ökonomischen Hauptwirkungsprinzip folgen, auch mit ihrem Recht auf maximal mögliche Gesundheit. Gleichermaßen ergibt sich danach aus den Rechten der kommunistischen Gesellschaft infolge des kommunistischen ökonomischen Hauptwirkungsprinzips die Pflicht der Menschen, sich selbst maximal gesund zu erhalten. In der kommunistischen Gesellschaft ist die Erhaltung und Pflege der Gesundheit nicht nur eine gesellschaftliche Aufgabe, sondern ebenso Aufgabe eines jeden Einzelnen selbst.

Die grundlegende Aufgabe der Medizin in der kommunistischen Gesellschaft ist die maximal erreichbare medizinische Gewährleistung der Gesundheit aller Menschen unter direkter, bewusster Mitwirkung eines jeden Menschen selbst.

Das ist das Wirkungsprinzip der Medizin der kommunistischen Gesellschaft. Aus der Tatsache, dass die Gesundheit das Hauptziel der kommunistischen Medizin ist, nicht aber die Krankheitsbekämpfung, folgt sofort, dass die kommunistische Medizin alle medizinischen Maßnahmen ablehnt, die zwar gegen eine Krankheit gerichtet sind, aber keinen Nutzen für die Gesundheit eines Menschen bringen. Das sind Maßnahmen, die ihm zusätzlich zur Krankheit mehr anstatt weniger Belastungen bringen, natürlich in der zeitlichen Perspektive und unter Berücksichtigung der individuellen Werte des Betroffenen. Kommunistische Medizin betrachtet Krankheitsbekämpfung immer als Mittel zum Wohle des Betroffenen, nie als Selbstzweck.
Gewährleistung der Gesundheit ist dort am effektivsten, wo Störungen und Schädigungen gar nicht erst auftreten, wo sie also schon im Vorfeld verhindert werden. Neben der medizinischen Behandlung, der Therapie, ist daher die medizinische Vorsorge, die Prophylaxe, für die kommunistische Medizin von gleich entscheidender Bedeutung. Ähnliche Argumentationen gelten bezüglich einer möglichst genauen Feststellung, also Diagnose von Störungen und Schädigungen, die für eine effektive Prophylaxe und Therapie notwendige Voraussetzung ist, und für die Nachbehandlung, die Rehabilitation, die den Erfolg einer Behandlung abschließen und an die weitere Vorsorge anschließen muss.
Vor allem Prophylaxe und Rehabilitation lassen sich in viele Lebensbereiche integrieren, ohne dauernde medizinische Betreuung zu erfordern. Aber auch die Therapie ist nicht immer an bestimmte Zeiten und Orte gebunden. Allgemein liegt es im Interesse der Betroffenen, die Therapie mit dem täglichen Leben zu verbinden und so ihre störenden Nebenwirkungen soweit wie möglich zu minimieren.
Da die kommunistische Medizin allen verantwortlichen Menschen gleichermaßen maximal dienen soll, muss sie natürlich auch allen frei zugänglich sein. Analog zur Kommunikation betrifft dies sowohl das Zugriffsrecht als auch die zeitlichen und örtlichen Zugriffsmöglichkeiten. Dabei kann sie nur dann das Maximum an Effektivität erreichen, wenn die betroffenen Menschen selbst aktiv an ihrer Gesundheit arbeiten. Speziell die Prophylaxe wird überhaupt erst durch eine bewusste gesunde Lebensweise effektiv möglich. Aber auch die Therapie, ergänzt durch Diagnose und Rehabilitation, kann erst dann maximal erfolgreich sein, wenn der Betroffene bewusst mitarbeitet.
Viele leichtere Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit können die Menschen sogar völlig allein bewältigen und damit die Gesellschaft und sich selbst entlasten, wenn sie über das notwendige Wissen, die Fähigkeiten und Mittel dazu verfügen. Allerdings ermöglicht erst das gesellschaftliche Zusammenwirken, auch schwere und bedrohliche Störungen und Schädigungen wirksam zu bekämpfen. Erst gesellschaftliche Verantwortung und gesellschaftliches Handeln macht es möglich, auf der Basis der medizinischen Wissenschaft immer bessere Methoden und technische Mittel für die Medizin zu entwickeln und die dazu benötigten sozialen und ökonomischen Ressourcen bereitzustellen.

Die Gestaltung der Medizin in der kommunistischen Gesellschaft erfolgt als für alle Menschen frei zugängliches, alle Bereiche des Lebens durchdringendes System der Einheit gesellschaftlicher medizinischer Einrichtungen und Leistungen und individueller eigenverantwortlicher Mitwirkung, in dem alle Phasen, die Prophylaxe, die Diagnose, die Therapie und die Rehabilitation, so aufeinander abgestimmt sind, dass die Belastung der Menschen durch die Medizin ihrem Nutzen gegenüber minimiert wird.

Das ist das Funktionsprinzip der Medizin der kommunistischen Gesellschaft. Die kommunistische Medizin ist also keinesfalls ausschließlich ein Bereich der Produktion, speziell der Produktion von Dienstleistungen, sondern ebenso ein Bereich der Konsumtion, indem sie gesellschaftliche und individuelle Verantwortung untrennbar und ergänzend enthält.
Analog zur kommunistischen Kommunikation ist die Medizin in der kommunistischen Gesellschaft nicht nur auf ein technisches System beschränkbar. Im Mittelpunkt steht auch hier der Mensch und nicht die Technik, die zwar hilfreich sein kann, aber das Interesse nicht vom betroffenen Menschen, seinen Gedanken, Gefühlen und Interessen, ablenken darf.
Im Gegensatz zu Ausbeutergesellschaften macht die kommunistische Gesellschaft auch für die Medizin deren eigentliches Ziel wieder zur gesellschaftlichen Aufgabe. Ergänzt durch die kommunistische Ligakontrolle ist somit ein Missbrauch der Medizin in der kommunistischen Gesellschaft zur Erzielung privaten Nutzens einzelner Geschäftemacher oder sogar Betrüger unmöglich.

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d) Das kommunistische System der Bildung

Die bewusste Einwirkung auf Menschen zur Vermittlung von Wissen wird Ausbildung genannt. Wissen besteht sowohl in Form von Kenntnissen als auch physischen und psychischen Fertigkeiten. Die Ausbildung von Menschen kann von speziellen Ausbildern durchgeführt werden, jeder Mensch kann sich aber auch selbst Kenntnisse und Fertigkeiten aneignen, sich selbst ausbilden, wenn er Sachmittel zur Verfügung hat, die die dafür notwendigen Informationen enthalten. Wichtig ist, dass die Ausbildung bereits gesellschaftlich vorhandene Kenntnisse an Menschen vermittelt. Die Gewinnung neuer Erkenntnisse auf dem Wege der Forschung ist hingegen Sache der Wissenschaft. Die Ausbildung ist ein bewusster Akt, bei dem der Ausbilder wählen muss, was er wem wie vermittelt. Solang aber keine Möglichkeit der externen Programmierung des Bewusstseins existiert, ist sie auch an die bewusste Mitarbeit des Auszubildenden gebunden, der Kenntnisse und Fertigkeiten nur im Laufe eines aktiven Lernprozesses erwerben kann.
Die bewusste Einwirkung auf Menschen zur Vermittlung von Moral wird Erziehung genannt. Ihr Gegenstand ist also die Entwicklung bestimmter sozialer Wertvorstellungen und daraus folgender Verhaltensweisen. Daher ist Erziehung unbedingt immer sozial bestimmt, da die durch sie vermittelte Motivation eine gesellschaftlich bestimmte Größe ist. Die Erziehung erfolgt, indem ein Mensch bewusst und zielgerichtet so behandelt wird, dass er bestimmte Wertvorstellungen und Verhaltensweisen annimmt. So kann sich jeder Mensch auch selbst erziehen. Die gewählten Erziehungsmethoden können für den zu Erziehenden als Erziehungsmethoden erkennbar sein, aber ebenso kann es im Gegensatz zur Ausbildung beabsichtigt sein, dass eine Einwirkung unbemerkt für den Betreffenden erfolgt.
Die Kombination von Ausbildung und Erziehung wird Bildung genannt. In Ausbeutergesellschaften dient die Bildung der Ausgebeuteten den Ausbeutern, weil diese die Macht besitzen, über sie zu bestimmen. Zum einen soll sie den Ausgebeuteten solche Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, dass diese ihre speziellen Arbeitsaufgaben optimal erfüllen können und so einen maximalen Ausbeutungserfolg ermöglichen. Zum anderen soll sie aber verhindern, dass die Ausgebeuteten die Tatsache ihrer Ausbeutung und Beherrschung jemals begreifen, geschweige denn einen Ausweg daraus finden können oder auch nur wollen. In Ausbeutergesellschaften ist Bildung ein Herrschaftsinstrument.
Außer der für sie notwendigen Spezialbildung sollen die Ausgebeuteten also im Idealfall vom Wissen ferngehalten werden. Ja mehr noch, sie sollen manipuliert werden, um so die wirklichen Machtverhältnisse zu verschleiern und damit zu sichern. Die bewusste Einwirkung auf Menschen im privaten Interesse des Initiators zur Vermittlung von nicht notwendig wahren Kenntnissen, Wertvorstellungen und Verhaltensweisen, zur vollständigen Verschleierung ihrer Absicht und Wirkung und zur Verhinderung, aber Vortäuschung freier Entscheidungsfähigkeit des Betroffenen wird Manipulation genannt. Manipulation ist im negativen Sinne Erziehung. Sie desinformiert die Menschen, zerstört ihr Denk- und Urteilsvermögen, bekämpft ihre Bewusstheit und macht sie so zu Werkzeugen der Manipulatoren, ohne dass sie es selbst auch nur merken.
Für sich selbst benötigen die Ausbeuter hingegen eine Bildung, die sie befähigt, die gesellschaftlichen Vorgänge zu durchschauen und ihnen so überhaupt erst die Möglichkeit zur Ausübung von Macht, zur Beherrschung gesellschaftlicher Prozesse gibt. Ihre gesellschaftliche Macht gibt ihnen die Mittel, sich und ihrem Nachwuchs diese Bildungsmöglichkeiten zu sichern. Sie haben also einen Zugang zur Bildung, den sie den Ausgebeuteten vorenthalten, Ausbeuter besitzen ein Bildungsprivileg.
Das kommunistische politische Hauptwirkungsprinzip überlässt den Menschen selbst die Entscheidungen aller gesellschaftlichen Angelegenheiten. Das kommunistische ökonomische Hauptwirkungsprinzip fordert aber, dass das Ergebnis dieser Entscheidungen der maximale gesellschaftliche Nutzen sein soll. Um beide Hauptwirkungsprinzipien gleichermaßen zu erfüllen, müssen die Menschen in der Lage sein, sowohl die gesellschaftlichen, technischen und natürlichen Vorgänge zu durchschauen als auch die Folgen ihrer Handlungen abzuschätzen.
Dazu benötigen sie nicht nur Informationen über konkrete Umstände, die vom kommunistischen Kommunikationssystem bereitgestellt werden. Sie benötigen auch allgemeine Kenntnisse und Fähigkeiten, um diese konkreten Einzelinformationen überhaupt einschätzen, verarbeiten und mit anderen Einzelinformationen abgleichen zu können. Die Menschen müssen ein breites Allgemeinwissen sowohl auf human- und natur- als auch auf formalwissenschaftlichem Gebiet besitzen, und ihre Verstandesfähigkeiten der Logik, Abstraktion und Assoziation müssen entsprechend hoch entwickelt sein.
Da die Menschen ganz real und nicht nur scheinbar selbst entscheiden sollen, müssen sie zudem befähigt werden, selbständig zu denken und jeden Versuch einer Beeinflussung, einer Manipulation zu erkennen und so zu vereiteln. Ihre Vernunft muss also weit genug entwickelt sein, dass sie ihren Verstand auch unbeeinflusst gebrauchen können, ja dies auch wollen, da nur sie selbst ihre eigenen Interessen richtig vertreten können.
Das kommunistische Bildungssystem muss folglich also die Verstandes- und Wissensgrundlagen herstellen, auf der Bewusstheit überhaupt erst möglich wird, des weiteren aber auch die Bewusstheit selbst initiieren, indem es die Vernunft entwickelt. Doch auch die Gemeinschaftlichkeit muss initiiert werden, ist doch vom kommunistischen ökonomischen Hauptwirkungsprinzip der gesellschaftliche Nutzen gefordert. Dies wird durch die Entwicklung der kommunistischen Moral erreicht, die jedem Menschen das Verständnis der kommunistischen individuellen Hauptrelation und die Erkenntnis vermittelt, dass nur die bewusste Gemeinschaftlichkeit eine gegenseitige Bedrohung der Individuen verhindern kann, also dass die Mehrheit der bewussten Menschen in der kommunistischen Gesellschaft keinesfalls eine Beschränkung ihrer gemeinschaftlichen Rechte durch einen Einzelnen dulden würde. All dies müssen die Menschen wirklich begreifen, nicht nur wissen, um danach handeln zu können. Sie müssen ihre Gefühle und ihr Denken miteinander in Übereinstimmung bringen können.
Damit wären die Aufgaben des kommunistischen Bildungssystems bereits vollständig, gäbe es nicht die Notwendigkeit gesellschaftlicher Arbeitsteilung. Da auch in der kommunistischen Gesellschaft die meisten ökonomischen Aufgaben spezielle Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, um effektiv beziehungsweise überhaupt erst erfüllt werden zu können, muss das kommunistische Bildungssystem auch Fachwissen an die Menschen vermitteln. Die Qualität ihres Fachwissens muss mindestens hoch genug sein, dass die Menschen ihre individuellen Aufgaben effektiv erfüllen können. Es muss aber auch organisch an die Allgemeinbildung gekoppelt sein, damit jeder Mensch seine Stellung im Gesamtsystem einschätzen und begreifen und seine Probleme auch jedem anderen verdeutlichen kann. Schließlich darf das Fachwissen nicht so eingeengt sein, dass ein Mensch Zeit seines Lebens auf eine einzige Tätigkeit festgeschrieben ist. Vielmehr muss es einen flexiblen Einsatz, Ausbau und Wechsel ermöglichen, da die gesellschaftlichen Notwendigkeiten nicht fest stehen, sondern ebenso einer Entwicklung unterliegen wie auch die Menschen selbst, ihre Wünsche und Fähigkeiten. Damit ist die Übereinstimmung der Interessen der kommunistischen Gesellschaft und der kommunistischen Individuen im Bildungsbereich gesichert.

Die grundlegende Aufgabe der Bildung in der kommunistischen Gesellschaft ist es, alle Menschen bestmöglich zu befähigen, ihr individuelles und gesellschaftliches Leben selbständig und bewusst zu bestimmen, die allgemeine gesellschaftliche und wissenschaftliche Entwicklung komplex zu verstehen und zu beherrschen, effektiv gesellschaftlich und individuell nutzbringende Arbeit zu verrichten, nach konsequent kommunistischer Moral zu urteilen und zu handeln und wissenschaftliches Denken bewusst mit ihren Gefühlen zu verbinden.

Das ist das Wirkungsprinzip der Bildung der kommunistischen Gesellschaft. Es beschreibt die Ausrichtung der kommunistischen Bildung auf die gleichmäßige Entwicklung aller Bewusstseinsbestandteile und ihres Zusammenwirkens unter dem Kriterium der kommunistischen Grundprinzipien.
Die kommunistische Gesellschaft ist durch ihre individuelle Hauptrelation sehr daran interessiert, dass sich der Mensch weiter aus seiner bloßen biologischen Existenz erhebt und seine Potenzen als denkendes Wesen voll entfaltet. Die Qualität der Bildung bestimmt wesentlich die Möglichkeiten der Entwicklung der Individuen und damit auch der kommunistischen Gesellschaft insgesamt. Die Forderung nach freier Zugänglichkeit ergibt sich damit wieder als logische Konsequenz analog zur Kommunikation oder Medizin.
Die kommunistische Bildung muss sich an den realen Bedingungen und Erfordernissen des individuellen und gesellschaftlichen Lebens orientieren, wenn sie für die betroffenen Menschen auch real nutzbar sein soll, sie zu einem eigenständigen bewusst gestalteten Leben in der Gemeinschaft befähigen soll.
Die Menschen sollen die ganze Komplexität des gesellschaftlichen und auch ihres individuellen Lebens begreifen und beherrschen. Sie sollen ebenso die Natur und ihre gesellschaftliche Nutzung verstehen. Erst auf dieser Basis können sie ihre Entscheidungen im politischen Prozess treffen und ihre Aufgaben im ökonomischen Prozess lösen. Dazu benötigen die Menschen theoretisches wie praktisches, wissenschaftliches und technisches wie handwerkliches und kulturelles Wissen, das alle Bereiche ihres Lebens umfasst und so organisch aufeinander abgestimmt ist, dass es das Begreifen der Welt als Ganzes zulässt.
Die kommunistische Bildung muss also nicht nur wissenschaftliche Methoden zur Auswahl und Vermittlung wählen, um effektiv zu sein, sie muss auch Wissenschaft selbst vermitteln. Entsprechend dem 2. kommunistischen ökonomischen Hauptfunktionsprinzip werden ihre Strukturen und Mechanismen planmäßig gestaltet und mittels wissenschaftlicher Forschung ständig verbessert und erneuert.
Die kommunistische Bildung muss die kommunistischen Grundprinzipien und weiteren Werte nicht nur als Wissen, sondern als Lebensgefühl vermitteln. Das vermittelte Wissen darf nicht nur als technisches Mittel begriffen, sondern Wissenssuche muss zum Lebensbedürfnis werden. Die Menschen müssen von sich aus lernen wollen und wissensdurstig sein, wenn sie auch effektiv lernen sollen, um entsprechend dem kommunistischen ökonomischen Hauptwirkungsprinzip mit maximaler gesellschaftlicher Effektivität wirksam werden zu können, sei es im ökonomischen oder im politischen Bereich.
Der besondere Schwerpunkt jedes Bildungssystems ist die Beschäftigung mit Kindern und Jugendlichen, da diese einen natürlichen Bedarf an Kenntnissen und Fertigkeiten besitzen und sich ihre Wertvorstellungen und Verhaltensweisen erst noch herausbilden müssen. Aber da niemand jemals alle Kenntnisse besitzen kann, da ständig neue Erkenntnisse hinzukommen, da sowohl persönliche als auch gesellschaftliche Wertvorstellungen und Verhaltensweisen einer ständigen Veränderung, Entwicklung unterliegen, erstrecken sich die Wirkungsmöglichkeiten des Bildungssystems auf das gesamte Leben eines Menschen. Inwiefern und auf welche Art diese Wirkungsmöglichkeiten genutzt werden, hängt vom Charakter der Gesellschaft ab.
Erst wenn die kommunistischen Grundprinzipien von der kommunistischen Gesellschaft durch eine entsprechende Erziehung bewusst initialisiert worden sind, wirkt durch den gesellschaftlichen Prozess die Selbsterziehung und damit auch die Reproduktion der kommunistischen Grundprinzipien. Der Schwerpunkt der kommunistischen Bildung liegt daher bei den Kindern und Jugendlichen, beschränkt sich aber nicht darauf. Sie setzt ein, sobald ein neuer Mensch geboren ist, um ihm elementare menschliche Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, seine Erkundung der Welt und seines Selbst zu unterstützen und ihn so erst zu einem Menschen zu machen. Entsprechend dem steigenden Ausbildungsgrad der Bewusstseinseigenschaften wird stufenweise zu immer höheren Formen der Bildungsmethoden und des Bildungsstoffes übergegangen, bis mit der universitären Bildung schließlich die volle gesellschaftliche Mitwirkungsfähigkeit hergestellt werden kann. Daran schließt die Weiterbildung zur stetigen Erneuerung und Ausdehnung des Wissens an, die unabdingbar ist, soll der Mensch in seiner Entwicklung nicht stehenbleiben und damit in Widerspruch zum sich entwickelnden Leben geraten.
Die im Prozess der Bildung verwendeten Methoden müssen sich nach den konkreten natürlich und gesellschaftlich bedingten Erfordernissen für die verschiedenen Alters- und Ausbildungsstufen richten. Entsprechend der kommunistischen individuellen Hauptrelation bedeutet das auch, dass jeder entsprechend seiner bereits entwickelten Entscheidungsfähigkeit die Form, den Inhalt und die Richtung seiner Ausbildung nach seinen Interessen und Talenten selbst wählen kann. Da sich die Entscheidungsfähigkeit mit fortschreitendem Erfolg der Bildung stetig vergrößert, müssen auch die Möglichkeiten der Wahl mit steigender Ausbildungsstufe breiter werden. Fakultatives tritt immer mehr vor Obligatorisches.
Muss zu Beginn die Allgemeinbildung überwiegen, um überhaupt die Grundlage für eine ausgewogene Entwicklung der Menschen zu sichern, so tritt später immer mehr die Spezialbildung hervor, die zur Mitwirkung im System der gesellschaftlichen Arbeitsteilung notwendig ist. Doch auch dann darf die Allgemeinbildung nicht vernachlässigt werden, da sie die Voraussetzung bleibt, spezielles Wissen überhaupt im komplexen Rahmen individueller wie gesellschaftlicher Arbeit anwenden zu können.

Die Gestaltung der Bildung in der kommunistischen Gesellschaft erfolgt als für alle Menschen frei zugängliches, wissenschaftlich gestaltetes und Wissenschaft vermittelndes System der Einheit der gesellschaftlichen Bereitstellung und Fürsorge und der eigenverantwortlichen Entscheidung entsprechend der individuellen Entscheidungsfähigkeit, der Übereinstimmung seiner Strukturen, Methoden und Inhalte mit dem individuellen Entwicklungsstand und mit der individuellen und gesellschaftlichen Realität sowie der ausgewogenen Verknüpfung komplexer, grundlegender Allgemeinbildung, flexibler, erweiterbarer Spezialbildung und bewusst gemeinschaftlicher Erziehung.

Das ist das Wirkungsprinzip der Bildung der kommunistischen Gesellschaft. Es stellt sehr hohe Anforderungen an das kommunistische Bildungssystem.
Die Übereinstimmung der Strukturen, Methoden und Inhalte der Bildung mit dem individuellen Entwicklungsstand eines Menschen ist nur zu erreichen, wenn dieser Entwicklungsstand auch bekannt ist. Eine Abfrage auswendig gelernter Formalitäten gibt aber keine Auskunft über das tatsächlich bewusste und anwendbare Wissen und schon gar nicht über die moralische Einstellung eines Menschen. Daher beinhaltet die Forderung nach wissenschaftlicher Gestaltung natürlich auch die Nutzung wissenschaftlicher Testmethoden, die eine reelle Bewertung selbst dann garantieren, wenn Menschen auf die Tatsache der Testsituation positiv oder negativ reagieren und so, bewusst oder unbewusst, zur Verfälschung der Resultate tendieren.
Besondere Berücksichtigung muss dabei die Fähigkeit des komplexen Denkens, des Überblicks über den Gesamtzusammenhang genießen, die in die Forderung nach Vermittlung von Wissenschaft eingebunden ist, wie es die kommunistischen Wissenschaftsprinzipien erfordern. Demnach ist die kommunistische Allgemeinbildung auch keine bloße Zusammenstückelung von Einzelfachwissen, sondern ein ganzheitliches System der Erkenntnis der Welt. Erst dadurch kann sie im gesellschaftlichen und individuellen Leben maximalen Nutzen bringen.
Die Orientierung am praktischen Leben wird dadurch unterstützt, dass die Bildung nach Möglichkeit in die Praxis eingebunden ist und von Menschen aus der Praxis vermittelt wird. Das betrifft sowohl die gesellschaftliche Praxis im Bereich der Politik und Ökonomie als auch den Bereich des individuellen, ganz alltäglichen Lebens. Damit wird eine Entkopplung der Bildung vom realen Leben wirksam verhindert.
Die Erfüllung der recht umfangreichen Forderungen an die kommunistische Bildung wird wesentlich dadurch erleichtert, dass sie der kommunistischen Kontrolle unterliegt. Damit besitzen Lernende, Eltern, Lehrer und Praktiker breite aktive Einwirkungs-, Mitgestaltungs- und Kontrollmöglichkeiten in der kommunistischen Bildung. Speziell den Lernenden als den am direktesten Betroffenen stehen besondere Möglichkeiten der Einwirkung und der Wahl ihres Weges, natürlich entsprechend ihres bereits erreichten Entwicklungsniveaus, zu.

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e) Das kommunistische System der Kultur

Die Gesamtheit menschlicher Denk- und Handlungsstrukturen, -mechanismen und -produkte, deren konkrete Form oder sogar deren Inhalt nicht oder nicht nur durch einen biologischen oder technischen Zweck, sondern durch darüber hinausgehende Motivationen bestimmt werden, wird Kultur genannt. Kultur unterscheidet die Gesellschaft von der Natur. Jede Gesellschaft entwickelt im Laufe ihrer Geschichte eine gesellschaftliche Kultur, die den gesellschaftlichen Wertvorstellungen entspricht, also ihren Charakter widerspiegelt. In ihrer Kultur realisiert eine Gesellschaft alles, was sie durch ihre Sozialökonomik geschaffen und erreicht hat. Sie bestimmt die konkreten Formen ihres gesellschaftlichen Lebens und der gesellschaftlichen Bewertung der einzelnen Menschen.
Die Sozialökonomik bestimmt den Charakter einer Gesellschaft, weil sie ihr Ausgangspunkt ist. Die Kultur ist ihr Produkt, daher lässt sich an ihr dieser Charakter messen. Während die Sozialökonomik die Funktionsweise einer Gesellschaft ist, ist die Kultur ihre Lebensweise. Daher sind Kultur und Gesellschaft fast identische Begriffe.
Da Kultur das nicht biologisch oder technisch Erzwungene ist, wird sie erst möglich, wenn dazu zeitliche und materielle Kapazitäten frei werden, wenn ein nicht notwendiges Mehrprodukt erzeugt werden kann. Dieses ist eine Folge gesellschaftlicher Arbeitsteilung, womit Kultur erst durch die Entwicklung einer Gesellschaft entstehen kann.
Da die individuellen Wertvorstellungen wesentlich von den jeweils herrschenden gesellschaftlichen Wertvorstellungen, also von den gesellschaftlichen Verhältnissen geprägt werden, wird auch die individuelle Kultur der Menschen, werden ihre ganz individuellen Handlungs- und Denkweisen, ihre Vorlieben, Gewohnheiten und Interessen durch ihre gesellschaftliche Kultur bestimmt. Trotzdem ist die Kultur immer ein individuelles Produkt des Bewusstseins, da Wertvorstellungen primär Bestandteil des individuellen Bewusstseins sind und sich gesellschaftliche Wertvorstellungen erst im Prozess der gesellschaftlichen Wechselwirkung der menschlichen Individuen herausbilden und entwickeln. Da jeder Mensch andere physikalisch-biologische Voraussetzungen für seine Entwicklung mitbringt und teilweise sehr verschiedene gesellschaftliche Erfahrungen im Laufe seiner Entwicklung macht, ist die individuelle Kultur jedes Menschen ein wesentliches Merkmal seiner Individualität, seiner Einzigartigkeit als Mensch.
Eine Gesellschaft kann folglich nur dann eine Kultur besitzen, wenn ihre Mitglieder Individualität besitzen. Dabei bleiben die gesellschaftlichen Verhältnisse allerdings das bestimmende Element, da sich andererseits das Bewusstsein der Menschen überhaupt erst in der gesellschaftlichen Entwicklung herausbilden und weiter entwickeln kann. Obwohl die Kultur einer Gesellschaft wesentlich durch die natürlichen Lebensbedingungen und durch ihre konkrete Geschichte beeinflusst wird, ist sie doch immer die Widerspiegelung des Charakters der Gesellschaft, unabhängig von ihren speziellen Eigenarten und Erscheinungsformen.
Die Menschen können die durch den gesellschaftlichen Zusammenschluss freigesetzten zusätzlichen Potenzen nutzen, um die Befriedigung ihrer biologisch bedingten Triebe und Instinkte, aber auch die technischen Umstände so zu gestalten, wie es ihren Wertvorstellungen entspricht. Diese Wertvorstellungen können sich bei wachsendem Mehrprodukt immer weiter entwickeln, sie entfernen sich immer mehr vom ursprünglichen biologischen oder technischen Zweck und vervielfältigen sich, so dass sie sich schließlich völlig davon lösen können. Existenzwichtig ist dabei nur, dass der ursprüngliche Zweck noch erfüllt werden kann, egal ob als Nebeneffekt oder auf einem völlig neuen Ersatzweg. So wie sich die Gesellschaft entwickelt und damit die Entwicklung der Individuen ermöglicht und vorantreibt, entwickelt sich auch die gesellschaftliche und individuelle Kultur. Folglich ist die Kultur ein Maß für die Bewusstwerdung der Menschen, für die Erhebung über ihre bloße physikalisch-biologische Existenz. Sie repräsentiert den Entwicklungsstand des Bewusstseins der Menschen und wird an ihm gemessen.
Die Kultur einer Ausbeutergesellschaft ist entsprechend der Gesellschaftsstruktur der Teilung in Klassen von Ausbeutern und Ausgebeuteten ebenfalls gespalten. Da die Ausgebeuteten zumindest einen Teil ihrer freigesetzten Kräfte für die Ausbeuter einsetzen müssen, verlieren sie damit auch einen Teil der Basis, auf der sich ihre individuelle Kultur entwickeln kann. Zudem versuchen die Ausbeuter, die Tatsache der Ausbeutung zu verschleiern, also die individuelle Entwicklung des Bewusstseins der Ausgebeuteten, die ihnen diese Erkenntnis ermöglichen würde, zu verhindern. Beides führt also dazu, dass die Kultur der unterdrückten Klassen niedriger ist, als es die Potenzen der Gesellschaft zulassen würden. Da die Ausgebeuteten den biologischen und technischen Zwängen aufgrund der Ausbeutung, ihrer unterprivilegierten materiellen Situation und ihrer mehr oder weniger unmittelbaren Einbeziehung in den Produktionsprozess wesentlich direkter unterworfen sind als die Ausbeuter, ist ihre Kultur auch noch wesentlich enger damit verbunden, sie ist mehr am praktischen Leben orientiert als die der Ausbeuter.
Demgegenüber können die Ausbeuter neben ihren eigenen Kräften auch noch auf die der Ausgebeuteten zugreifen. Damit besteht für sie eine wesentlich größere Basis zur Entwicklung ihrer Kultur, Ausbeuter haben ein Kulturprivileg.
Damit ist aber nicht gesagt, dass Ausbeuter unbedingt eine höhere Stufe der Kultur besitzen als Ausgebeutete. Da für die Ausbeuter die Notwendigkeit zu direkter produktiver Tätigkeit zumindest eingeschränkt ist und sie materiellen Überfluss besitzen, ist ihre Kultur folglich auch weniger an die biologischen und technischen Zwecke gebunden. Da sie andererseits die Macht in der Gesellschaft besitzen, sind sie auch wesentlich weniger an gesellschaftliche Regeln gebunden. Damit haben sie neben einem Überschuss an kulturellen Möglichkeiten gleichzeitig einen Mangel an Notwendigkeiten zur Kultur. Daher neigt die Kultur der Ausbeuter zu Dekadenz. Der Ersatz von Motivationen durch den einzigen Wert der Aktion an sich wird Dekadenz genannt.
Dekadenz ist eine Primitivierung der Wertvorstellungen, da ein einziger Wert alle anderen außer den biologischen Trieben ablöst. Die biologischen Triebe können sich dadurch unheimlich verstärken und den Menschen bis zur Sucht beherrschen, da sie nicht mehr durch natürliche oder sozial-psychische Mechanismen begrenzt, sondern durch den Wert der bloßen Aktion unheimlich verstärkt werden. Das führt zur Hypertrophie kultureller Formen ohne Inhalt bis zur völligen Sinnlosigkeit und kann bis zur Verneinung, zur Aufgabe der eigenen Existenz gehen. Da Dekadenz ein Niedergang der Kultur ist, bedeutet sie auch einen Niedergang des Bewusstseins der beteiligten Menschen und ihrer Individualität.
Die Ausbeuter versuchen, die Ausgebeuteten mit in ihre Dekadenz zu reißen, um sie von ihren wirklichen Problemen abzulenken, am Denken zu hindern und ihnen Werte oder eine Wertleere aufzudrängen, die sie leicht beherrschbar machen. Da Menschen biologische Wesen sind und biologisch bestimmten Trieben unterliegen, besteht die Möglichkeit, sie ihren Trieben soweit zu unterwerfen, dass sie gesellschaftlich und schließlich sogar individuell entscheidungsunwillig und schließlich sogar entscheidungsunfähig werden. In Ausbeutergesellschaften ist Kultur ein Herrschaftsinstrument.
Die kommunistische Gesellschaft kennt keine Spaltung in Klassen mit unterschiedlicher sozialökonomischer Stellung und damit auch keine prinzipielle Spaltung der Kultur. Andererseits verneint sie auch kulturelle Gleichmacherei, da sie die Individualität der Menschen und ihre gesellschaftlichen Wirkungen kennt und sie aufgrund des kommunistischen ökonomischen Hauptwirkungsprinzips maximal fördern will, um sie maximal nutzen zu können.
Die kommunistische individuelle Hauptrelation beurteilt die Menschen nach ihrer Individualität und verlangt damit eine Diversifizierung der Kultur zwischen den Menschen bezüglich ihrer individuellen Eigenschaften. Sie verlangt dies aber auch für jeden Einzelnen bezüglich der verschiedenen Seiten seiner Individualität. Dabei bilden die kommunistischen Grundprinzipien der Gemeinschaftlichkeit und Bewusstheit eine harmonisierende Klammer, die die Spaltung der Gesellschaft verhindert. Die Diversifizierung der Kultur bezüglich der individuellen Bewusstseinseigenschaften der Menschen verhindert eine einseitige Entwicklung und somit eine Selbstbeschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten durch ein instabiles Ungleichgewicht. Durch die Förderung der Entwicklung der Kultur erreicht die kommunistische Gesellschaft eine Weiterentwicklung des Bewusstseins der Menschen, damit eine Vergrößerung ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit und folglich des ideellen und materiellen Reichtums der Gesellschaft.
Da die Menschen in ihrer Entwicklung und Wirksamkeit wesentlich von ihren Emotionen beeinflusst werden, kann die kommunistische Kultur überhaupt nur wirksam werden, wenn es ihr gelingt, sowohl körperlich als auch geistig ein Lebensgefühl zu erzeugen, das die Aktivität der Menschen fördert und ihnen den Willen zur eigenen und gesellschaftlichen Entwicklung vermittelt. Ein positives, konstruktives Lebensgefühl auf der Basis bewusster Gemeinschaftlichkeit wirkt nicht durch müde Zufriedenheit deaktivierend, sondern motiviert die Menschen mit der Freude über das Erreichte für weitere Ziele.

Die grundlegende Aufgabe der Kultur in der kommunistischen Gesellschaft ist die allseitig ausgewogene Förderung und Diversifizierung der individuellen Bewusstseinsentwicklung der Menschen und die Vermittlung eines allgemein positiven, konstruktiven Lebensgefühls auf der Basis bewusster Gemeinschaftlichkeit.

Das ist das Wirkungsprinzip der Kultur der kommunistischen Gesellschaft. Es stellt den Menschen als selbständiges Individuum, das aber in einer bewussten Gemeinschaft lebt, in den Mittelpunkt der kommunistischen Kultur.
Um eine reichhaltige, vielfältige Kultur zu schaffen, werden zum einen materielle und ideelle Ressourcen benötigt, die in ihrer Vielfalt und dem daraus folgenden Aufwand nur durch die Gesellschaft bereitgestellt werden können. Zum anderen muss diese kulturelle Vielfalt den Menschen auch vermittelt werden. Die kommunistische Gesellschaft muss die kulturellen Möglichkeiten durch Demonstration propagieren, um den Menschen zu ermöglichen, ihren eigenen kulturellen Weg zu finden, frei aus der kulturellen Vielfalt der Gesellschaft wählen zu können, was ihnen entspricht, um auf dieser Basis ihren eigenen Beitrag zu dieser Vielfalt entwickeln zu können. Die Freiheit der Wahl des individuellen Lebensweges wird dabei nur durch die Forderung der kommunistischen individuellen Hauptrelation begrenzt, das Recht auf die freie Wahl des Lebensweges anderer nicht einzuschränken, also durch die Forderung nach bewusster Gemeinschaftlichkeit. Somit muss die kommunistische Gesellschaft besonders solche kulturellen Möglichkeiten demonstrieren, die die kommunistischen Grundprinzipien der Gemeinschaftlichkeit und Bewusstheit beinhalten und fördern, zumindest dürfen sie diesen aber nicht widersprechen.
Soll Kultur wirklich die Entwicklung der Individualität fördern, so kann sie nicht passiv sein. Die Menschen müssen ihre Kultur, ihr Leben aktiv gestalten, da Entwicklung zwar von außen unterstützt werden kann, aber im Innern des Bewusstseins stattfindet. Eine Kultur, die nur von administrativ organisierten, schematischen Veranstaltungen getragen wird, wird zur bloßen Formalität. Sie erreicht die Menschen nicht, da sie nicht dem individuellen Charakter ihres Bewusstseins entspricht. Sie kann daher auch nicht fördernd auf die Entwicklung des Bewusstseins wirken. Kultur muss aus den Menschen selbst entspringen, soll sie nicht zum dekadenten Ritual verkommen.

Die Gestaltung der Kultur in der kommunistischen Gesellschaft erfolgt als für alle Menschen frei zugängliches System der Einheit gesellschaftlicher Bereitstellung und Demonstration der gesellschaftlich verfügbaren kulturellen Vielfalt und bewusster, aktiver Gestaltung des individuellen und auf dieser Basis des gesellschaftlichen Lebens durch die Menschen selbst.

Das ist das Funktionsprinzip der Kultur der kommunistischen Gesellschaft. Die von ihm geforderte freie Zugänglichkeit der kulturellen Möglichkeiten verlangt, dass sich gemeinschaftlich organisierte Unternehmungen mit Möglichkeiten zur spontanen individuellen Betätigung ergänzen müssen. Dazu ist eine zeitlich wie örtlich ausreichend breite Bereitstellung technischer und organisatorischer Möglichkeiten unter Beachtung eines bestimmten Mindestangebotes erforderlich. Solche technischen und organisatorischen Möglichkeiten reichen von Bibliotheken und Veranstaltungsräumen über Sportanlagen und Museen bis zu Touristikeinrichtungen, die materiell bereitgestellt und organisatorisch gepflegt werden müssen. Die quantitativ und qualitativ ausreichende Bereitstellung dieser Möglichkeiten kann als Bereich der gesellschaftlichen Konsumtion über den politischen Mechanismus der kommunistischen Gesellschaft erreicht und durch die kommunistische Kontrolle abgesichert werden.
Gesellschaftliche Vielfalt der Kultur entspringt neben aktuellen Entwicklungen in großem Maße aus kulturellen Überlieferungen des bisherigen gesellschaftlichen Lebens. Nicht alle diese Überlieferungen entsprechen den kommunistischen Prinzipien der Kultur, so dass die kommunistische Gesellschaft eine Auswahl daraus auf der Basis ihrer Prinzipien treffen muss. Nützliche Kulturgüter und Traditionen, die der Entwicklung des Bewusstseins und den kommunistischen Grundprinzipien der Gemeinschaftlichkeit und Bewusstheit dienen, fördern die Erkenntnis der gesellschaftlichen Vergangenheit, die die Basis für die Vorzüge der Gegenwart und die Ziele der Zukunft darstellt. Daher ist die kommunistische Historikkultur auf die Pflege solcher Kulturgüter und Traditionen gerichtet, die Schönheit und Lebensfreude beinhalten und die Informationen über den gesellschaftlichen Entwicklungsprozess liefern. Eine Verklärung der Vergangenheit, eine Erhaltung gesellschaftlicher Produkte nur wegen ihres formalen Alters widerspricht der kommunistischen Kultur.
Kultur ist keine auf spezielle Bereiche beschränkte Nebensächlichkeit. Sie ist die Form des täglichen Lebens, so dass vor allem dort, bei den alltäglichen Bedarfsgütern, Vielfalt und hohe kulturelle Qualität gesichert werden muss. Infolge der kommunistischen Gestaltung der ökonomischen und politischen Mechanismen besitzt die kommunistische Gesellschaft dazu auch die Fähigkeit, weil die Menschen auch ihre kulturellen Interessen direkt in den Entscheidungs- und Realisierungsprozess einbringen und umsetzen können. Nur auf dieser Basis kann die Forderung nach aktiver Gestaltung der Kultur im Bereich der Lebenskultur bereits beim gesellschaftlichen Entscheidungsprozess beginnend erfüllt werden, da nur durch den direkten politischen Mechanismus der kommunistischen Gesellschaft die Übereinstimmung der kulturellen Bedürfnisse der Menschen mit ihrer gesellschaftlichen Tätigkeit erreicht werden kann.
Außer den materiellen Grundlagen sind es natürlich auch die Verhaltensweisen der Menschen, die ihre Kultur bestimmen. Eine bewusste Kultur schließt auch eine bewusste und aktive Geistes- und Körperkultur ein. Die Forderung nach aktiver Gestaltung der Körperkultur ist wesentlich durch sportliche Betätigung erfüllbar. Sport als Training der individuellen körperlichen und teilweise auch der geistigen Fähigkeiten führt zu einer Verbesserung der physischen und psychischen Selbstbeherrschung, der Leistungs- und Widerstandsfähigkeit, des Reaktions-, Kombinations- und Konzentrationsvermögens. Die Wirkung eines solchen Trainings, die Verbesserung des physischen und psychischen Gesamtzustandes, der Beitrag zum physischen und psychischen Wohlbefinden, die Freude am Spiel mit Körper und Geist dienen direkt der Bereicherung des individuellen Lebens, indem sie ein allgemein positives Lebensgefühl fördern.
Besonders wichtig wird dieser Fakt, da für die Menschen mit zunehmendem technischen Entwicklungsstand zunehmend Notwendigkeiten für körperliche Tätigkeiten entfallen, ihre biologische Existenz aber körperliche Bewegung benötigt, um bestmöglich zu funktionieren. Diese Wirkung hat natürlich nur aktiver Sport, wohingegen Berufssport zum bloßen Konsum dient und somit kein Bestandteil der kommunistischen Körperkultur sein kann. Damit wird gleichzeitig der Missbrauch des Sports zur Manipulation der Menschen, zur Ablenkung von gesellschaftlichen Problemen wirksam verhindert. Zudem wirkt Berufssport beziehungsweise einseitiger übertriebener Leistungssport überhaupt zerstörend, kann also keinesfalls im Interesse der kommunistischen Gesellschaft liegen. Sport kann nur dann seine positiven Wirkungen zeigen, wenn er eine umfassende sportliche Betätigung des ganzen Körpers und Geistes darstellt, die an den realen Bedürfnissen der betroffenen Menschen selbst orientiert ist. Sport ist natürlich nur ein Teil der gesunden Lebensweise, die die kommunistische Gesellschaft fördert, um den Menschen und damit sich selbst insgesamt maximales Wohlergehen zu sichern. Eine bewusst gesunde Lebensweise beinhaltet weiterhin Fragen der individuellen und gesellschaftlichen Hygiene, gesunde, also abwechslungsreiche, ausgewogene und bedarfsgerechte Ernährung, gesunde Lebensbedingungen und körpergerechtes Verhalten.
Das kommunistische Kulturfunktionsprinzip beschreibt eine bewusst gemeinschaftliche Kultur. Daher enthält es auch die Offenheit für neue Eindrücke, den Wunsch nach Kontakt mit anderen Menschen und anderen Gegenden, den Wunsch, sich auch die Kultur und die Schönheiten entfernter Gebiete und Menschen nutzbar zu machen. Das macht die Touristik zu einem weiteren wesentlichen Bestandteil der kommunistischen Kultur. Daher gehören Gastfreundschaft und Geselligkeit zu den wesentlichen kulturellen Werten der kommunistischen Gesellschaft. Touristik als bloßer passiver Konsum ohne wirkliches Interesse an Land und Menschen widerspricht dem Gebot der aktiven Gestaltung der Kultur, die hier ebenso wie in anderen Kulturbereichen gilt.
Da die Menschen zwar auf physikalisch-biologischer Grundlage existieren, selbst aber individuelle Bewusstseine sind, ist die Geisteskultur am unmittelbarsten mit dem Entwicklungsstand ihres individuellen Bewusstseins verbunden. Die Geisteskultur besitzt folglich in der kommunistischen Gesellschaft das bei weitem größte Gewicht. Grundlegendes Merkmal der kommunistischen Geisteskultur ist die wissenschaftliche Neugier, die Offenheit für alles Unbekannte, das Streben nach neuen Erkenntnissen und Erfahrungen. Damit wird der zentralen Forderung des kommunistischen Kulturwirkungsprinzips nach Förderung der Entwicklung des Bewusstseins entsprochen, ob nun im Bereich der Wissenschaft, Kunst, Politik oder bei den zwischenmenschlichen Beziehungen. Die Entwicklung dieser Bereiche ist daher die Hauptzielrichtung des kommunistischen Kulturfunktionsprinzips.

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f) Das kommunistische System der Arbeit

Die bewusste Tätigkeit zur Produktion von Gebrauchswert wird Arbeit genannt. Da Arbeit ein bewusster Prozess ist, kann sie nur von Menschen geleistet werden. Naturkräfte, Tiere und Maschinen leisten also selbst keine Arbeit, können aber von den arbeitenden Menschen als Werkzeuge benutzt werden. Auch wenn solche Werkzeuge automatisch funktionieren, so arbeiten sie doch nicht, sondern erleichtern die Arbeit der Menschen. Im Arbeitsprozess werden Arbeitsgegenstände zielgerichtet verändert und an einen Zweck angepasst, wozu Arbeitsmittel verwendet werden, die im einfachsten Fall die natürlichen Organe der Menschen sind.
Die Arbeit spielt bei der Herausbildung und in der Entwicklung des Menschen und der Gesellschaft eine entscheidende Rolle. Die Arbeit in der Produktion materieller Güter hat den Menschen im biologisch-sozialen Entwicklungsprozess erst zum Menschen gemacht. Da die Menschen biologisch existieren, benötigen sie bestimmte Bedingungen, um leben zu können. Sind diese Bedingungen nicht ausreichend vorhanden, müssen sie von den Menschen selbst geschaffen werden, sie müssen arbeiten. Durch die Entwicklung der existentiellen Notwendigkeit der Arbeit entwickelt sich auch die Fähigkeit dazu. Neben körperlichen Veränderungen ist dies auch die Entwicklung geistiger Fähigkeiten, die Herausbildung und Entwicklung von menschlichen Wesen mit Bewusstsein. Die Entstehung und Entwicklung des Bewusstseins, der Fähigkeit, die Welt zu erkennen und zielgerichtet zu verändern, bringt gleichzeitig die Herausbildung neuer Bedürfnisse mit sich, wodurch sich die Notwendigkeit zur Arbeit wiederum verstärkt. Sie macht den wichtigsten Teil der gesellschaftlichen Tätigkeit der Menschen aus, da sie der eigentliche Grund des gesellschaftlichen Zusammenschlusses der Menschen ist, und stellt infolge der fortschreitenden technischen Entwicklung wachsende Ansprüche an das menschliche Denken. Die Arbeit ist entscheidende Triebkraft der Weiterentwicklung des Menschen.
Arbeit unterscheidet die Gesellschaft von der Natur. Sie ist die Basis allen gesellschaftlichen Lebens. Arbeit ist die Quelle allen gesellschaftlichen Reichtums, denn selbst überreiche Naturvorkommen müssen zuerst genommen, also durch Arbeit, und sei sie noch so leicht, zugänglich gemacht werden. Die Natur bildet zwar das grundlegende Produktionsmittel, aber die grundlegende Produktivkraft ist die Arbeit, der arbeitende Mensch. Jede Gesellschaft und auch jeder in ihr lebende Mensch kann nur durch Arbeit an Konsumtionsmittel gelangen. Aber je nach Gesellschaftstyp und sozialökonomischer Stellung ist das die eigene Arbeit oder die Arbeit anderer. Geld kann nie die Quelle von Reichtum sein, es kann lediglich als Mittel zur Aneignung fremder Arbeit benutzt werden.
Gebrauchswert ist das Ziel, aber nicht notwendig auch das direkte Produkt der Arbeit. Ob und inwiefern dieses Ziel durch eine bestimmte Arbeitstätigkeit auch wirklich erreicht wird oder auch nur erreicht werden kann, hängt neben dem kulturellen und technischen Entwicklungsstand wesentlich vom Charakter der Gesellschaft ab. Diese Abhängigkeit gilt auch für die Wirkung der Arbeit auf die Individualentwicklung der Menschen, da die Frage, welche geistigen Ansprüche die Arbeit an die Menschen stellt, von ihrer konkreten gesellschaftlichen Aufgabe abhängt.
In einer Ausbeutergesellschaft besteht nur für die Ausgebeuteten die Notwendigkeit zur Arbeit, da sie kein anderes gesellschaftliches Mittel zur Erlangung von Gebrauchswert haben. Außerdem werden sie direkt oder indirekt gezwungen, auch die Ausbeuter zu versorgen, womit sie zusätzlich zu der für sie selbst notwendigen Arbeit belastet werden. Diese Tatsache gilt auch dann, wenn sich Ausgebeutete, freiwillig oder gezwungen, individuell oder gesellschaftlich, spontan oder organisiert, gegenseitig helfen, da diese Hilfe innerhalb ihrer Klasse ihr Verhältnis zu den Produktionsmitteln nicht ändert und somit ihre Stellung als Ausgebeutete nicht berührt.
Für Ausgebeutete ist die Arbeit also einerseits eine Existenznotwendigkeit, gleichzeitig aber auch ein gesellschaftlicher Zwang. Auch diese Tatsache bleibt wiederum unberührt davon, dass die Ausbeuter Menschen, die sie zur Zeit nicht benötigen, als stille Reserve in Subsistenz- oder Kleinwirtschaft, Armut oder Arbeitslosigkeit halten können, um sie bei Bedarf wieder zur Verfügung zu haben, da solche Menschen trotzdem nur durch Arbeit überleben können, auch wenn es die Arbeit anderer Ausgebeuteter ist. Die Notwendigkeit der Arbeit zum Leben macht die Ausgebeuteten für Erpressungsversuche der Ausbeuter, ihnen ihre Existenzmöglichkeit zu nehmen, verletzbar. In Ausbeutergesellschaften ist Arbeit ein Herrschaftsinstrument.
Für Ausbeuter besteht keine Notwendigkeit zu eigener Arbeit, da sie den durch ihre Ausgebeuteten produzierten Gebrauchswert nutzen können. Natürlich müssen sich Ausbeuter mehr oder weniger um den Erhalt ihrer Macht und die Effektivität der Ausbeutung kümmern. Sie müssen für ihre Ausbeuterinteressen in der Gesellschaft gegen die Interessen der Ausgebeuteten und natürlich gegen die Interessen der anderen Ausbeuter kämpfen. Diese Tätigkeit ist aber keine Arbeit, da sie nicht zur Produktion von Gebrauchswert dient, sondern nur zu seiner Aneignung, zur Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums zugunsten weniger. Auch wenn sich Ausbeuter tarnen, indem sie behaupten, dass ihre Tätigkeit zur Organisation der Arbeit in der Gesellschaft notwendig sei, so bleibt ihr wahres Ziel doch immer die Enteignung der Arbeitenden, der Diebstahl der Früchte ihrer Arbeit. Daher ist zwar auch für Ausbeuter die Arbeit die einzige gesellschaftliche Quelle von Gebrauchswert, aber nicht ihre eigene Arbeit. Ausbeuter müssen nicht selbst arbeiten, da sie über die Arbeit der Ausgebeuteten verfügen, Ausbeuter besitzen ein Arbeitsprivileg.
Infolge des kommunistischen ökonomischen Hauptwirkungsprinzips und der kommunistischen individuellen Hauptrelation nutzt die kommunistische Gesellschaft nicht nur das unmittelbare Produkt der Arbeit, den Gebrauchswert, sondern sie nutzt auch bewusst die Wirkung auf die Entwicklung der Individualität der Menschen. Diese Wirkung gründet sich zum einen auf die Wirkung der Produkte der Arbeit, zum anderen auf die unmittelbare Wirkung der Arbeit selbst. Sie muss geeignet sein, die schöpferischen Potenzen der Menschen maximal zur Geltung zu bringen, um maximalen gesellschaftlichen Nutzen erreichen zu können. Das ist aber nur möglich, wenn die Arbeitsaufgaben, die Arbeitsbedingungen und -belastungen und die Arbeitszeit so aufeinander abgestimmt sind, dass sie die Entwicklung der Menschen fördern. Eine zu große Belastung bremst die Entwicklung ebenso wie eine Unterforderung. Im ersten Fall bleibt den Menschen keine Zeit, sich weiterzuentwickeln, im zweiten Fall verliert ihr Leben mehr und mehr einen Sinn und ein Ziel. Eine uninteressante, ungeliebte, erzwungene Arbeit kann auch nicht maximal effektiv sein. Natürlich bleibt die Arbeit als einzige gesellschaftliche Quelle von Gebrauchswert auch in der kommunistischen Gesellschaft die grundlegende Existenzbedingung. Aber wenn sie nicht zu einem Grundbedürfnis der Menschen wird, wenn sie nicht ohne gesellschaftlichen Zwang, aber auch ohne den Zwang der Existenzsicherung freiwillig geleistet wird, kann sie nicht in der Lage sein, den maximalen Nutzen zu erbringen.

Die grundlegende Aufgabe der Arbeit in der kommunistischen Gesellschaft ist die maximale Freisetzung der schöpferischen Potenzen der Menschen bezüglich Qualität, Quantität, Zeit und Ergebnis der Arbeit, die somit von der Existenzbedingung zum Lebensbedürfnis wird.

Das ist das Wirkungsprinzip der Arbeit der kommunistischen Gesellschaft. Indem es die Arbeit zur Kultur erhebt, hebt es die Tatsache der Notwendigkeit der Arbeit zur Existenz nicht auf. Aber es zwingt die Menschen nicht, für die Gesellschaft zu arbeiten. Entsprechend der kommunistischen individuellen Hauptrelation bilden Rechte und Pflichten in der kommunistischen Gesellschaft untrennbare Paare, und so auch das Recht auf einen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum und die Pflicht zur Arbeit. Wer gesellschaftliche Leistungen für sich in Anspruch nehmen will, der übernimmt, freiwillig, die Pflicht zur gesellschaftlichen Arbeit. Übernimmt er diese Pflicht nicht, so wird er von der kommunistischen Gesellschaft auch nicht dazu gezwungen. Er hat dann zwar kein Recht auf gesellschaftliche Leistungen, aber er erhält die Möglichkeit, außerhalb der kommunistischen Gesellschaft selbst für sein Leben zu sorgen. Niemand wird an die Gesellschaft gefesselt, jeder muss die Möglichkeit haben, die Gesellschaft frei zu verlassen, ohne dabei die Möglichkeit seiner Existenz zu verlieren. Auf diese Art wird also nicht nur Ausbeutung verhindert, die dem kommunistischen Grundprinzip der Gemeinschaftlichkeit widerspricht, sondern auch Gemeinschaftszwang, der dem kommunistischen Grundprinzip der Bewusstheit widerspricht.
Die gewünschte maximale Wirkung der Arbeit auf die menschliche Schöpferkraft kann am besten erreicht werden, wenn die Menschen auf den Gebieten arbeiten, die sie am besten beherrschen und die sie am meisten mögen. Das weiß aber jeder Mensch von sich selbst am besten. Auch die Frage, welche Arbeitsbedingungen am besten geeignet sind, den arbeitenden Menschen zu dienen, können diese selbst am besten einschätzen. Daher muss die kommunistische Gesellschaft den Menschen die Möglichkeit geben, die Ziele und Bedingungen ihrer Arbeit selbst zu gestalten, um das kommunistische Arbeitswirkungsprinzip umsetzen zu können.
Andererseits besitzen die einzelnen Menschen nicht die Fähigkeit, von sich aus alle Gestaltungsmöglichkeiten zu überblicken und alle für sie notwendigen Arbeiten durchzuführen. Dazu benötigen sie die gesellschaftliche Arbeitsteilung. Erst durch die gemeinsame Arbeit sind die Menschen in der Lage, ihre speziellen Fähigkeiten voll einzusetzen und sich gegenseitig zu helfen und zu lehren. Gemeinsame Arbeit ist aber nur möglich, wenn eine Koordinierung existiert, die die Arbeit der Einzelnen aufeinander abstimmt und unnütze Doppelarbeit ebenso verhindert wie die Vernachlässigung notwendiger Tätigkeiten. Daher kann die individuelle Wahl der gesellschaftlichen Arbeit nur im Rahmen der Kollektivität existieren.
Um von maximalem Nutzen zu sein, muss die Arbeit so koordiniert werden, dass die Einschränkung der Menschen auf eine einzelne, monotone und damit die Kreativität vernichtende Tätigkeit verhindert wird. Die kollektive Koordinierung muss den Menschen vielseitige und interessante, geistig anspruchsvolle Arbeit bieten. Sie muss die Belastungen ebenso gerecht verteilen wie die Vorteile. Das kann sie, da in ihr die direkt Betroffenen selbst entscheiden.

Die Gestaltung der Arbeit in der kommunistischen Gesellschaft erfolgt als System der Einheit koordinierender, befruchtender Kollektivität und individueller Wahl und Ausgestaltung der Arbeitsaufgabe, das für alle Menschen gleichermaßen die physische und psychische Belastung minimiert und eine interessante, vielseitige, kulturvolle und freundliche Arbeitsatmosphäre schafft.

Das ist das Funktionsprinzip der Arbeit der kommunistischen Gesellschaft. Die Kollektivität der Arbeit schützt die Menschen vor gegenseitiger Konkurrenz und damit vor der Verletzung ihrer Individualität durch Erfolgsstress und Leistungsdruck. Zudem erlaubt sie, die Wünsche der Einzelnen zu koordinieren und so die individuellen und die gesellschaftlichen Bedürfnisse in maximal mögliche Übereinstimmung zu bringen. Indem die Arbeit im Kollektiv möglichst so geteilt wird, dass jeder tut, was ihm am besten liegt, wird gegenseitige Hilfe erst effektiv. Durch kollektives Teilen von Erfahrungen und Ideen erreicht die kommunistische Gesellschaft, dass sich die Menschen gegenseitig inspirieren und motivieren.
Gleichzeitig sichert die im Rahmen der Kollektivität bestehende Möglichkeit der individuellen Wahl der Arbeitsaufgabe und der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, dass nicht nur der Einzelne die Möglichkeit, sondern die Gesellschaft auch das wirkliche Interesse daran hat, körperlich schwere und geistig monotone Arbeiten und gefährliche und unangenehme Arbeitsbedingungen soweit wie möglich zu beseitigen. Im Gegensatz zu Ausbeutergesellschaften hat die kommunistische Gesellschaft also ein Interesse an der Arbeit und den Arbeitenden selbst und nicht nur ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Arbeitenden an den Produkten der Arbeit. Die kommunistische Gesellschaft und die in ihr lebenden bewusst gemeinschaftlichen Menschen achten die arbeitenden Menschen und das, was sie mit ihrer Arbeit schaffen, sie achten sich selbst als Schöpfer ihres Lebens.

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g) Das kommunistische System der Kunst

Die unmittelbare oder über Aufzeichnungen mittelbare bewusste Einwirkung auf Menschen über Sensationen, die zielgerichtet bestimmte bewusste Emotionen und Impressionen hervorrufen soll und kann, wird Kunst genannt. Kunst existiert also nur in Form einer Wirkung auf die Menschen, sie ist ideell, nicht materiell. Sie kann in einem stofflichen Kunstwerk vergegenständlicht sein, muss es aber nicht. Ein Kunstwerk ist immer nur Träger von Kunst, nicht aber die Kunst selbst. Ihre Definition grenzt die Kunst auch deutlich gegen den handwerklichen Begriff der Kunstfertigkeit ab. Kunst schaffen zu können, bedingt immer eine gewisse handwerkliche Geschicklichkeit, die Umkehrung gilt hingegen nicht. Kunst kann produziert und reproduziert werden. Zur Reproduktion genügt prinzipiell Kunstfertigkeit, es kann aber, wie bei der Interpretation von Musik oder Schauspiel, eine eigene Kunst des Reproduzenten hinzutreten, die ihn gleichzeitig zum Produzenten von Kunst macht.
Während Wissenschaft die Widerspiegelung des Objektiven ist, ist die Kunst die Widerspiegelung des Subjektiven. Kunst kann auch Objektives widerspiegeln, aber nur mittelbar in subjektiver Betrachtung.
Da sich Kunst nach ihrer Definition über Wahrnehmungen realisiert, ist das Hervorrufen von Halluzinationen und Phantasien über Drogen, einschließlich körpereigener, keine Kunst. Ebenso vom Kunstbegriff ausgeschlossen ist reine Erotik, da sie einen Trieb anspricht, aber keine Emotion und keine Impression hervorruft. Auch alle anderen Einwirkungen auf Menschen, die zwar Gefühle in ihnen hervorrufen, die aber nur als Mittel für andere Zwecke benutzt werden, wie es bei Demagogie, Hetze und psychologischer Werbung der Fall ist, sind selbst keine Kunst, obwohl sie wie Werbung durchaus künstlerische Mittel für ihre Zwecke verwenden können.
Entsprechend ihrer Definition gibt es zwei prinzipielle Maßstäbe, an denen sich Kunst messen lässt. Das erste Merkmal ist die Frage, wie groß die von ihrer Definition geforderte Fähigkeit ist, Emotionen und Impressionen hervorzurufen. Je stärker, je eindringlicher, je zwingender diese durch sie hervorgerufenen Gefühle sind, um so mehr handelt es sich um Kunst. Dieses Merkmal beschreibt also die Quantität der Kunst. Gefühle sind Bestandteil des menschlichen Bewusstseins, deren Qualität um so höher ist, je komplexer sie sind. Da Kunst ein Ausdruck des Bewusstseins ist und auch nur ideell existiert, kann ihre Qualität an der Qualität der durch sie hervorgerufenen Bewusstseinswirkungen gemessen werden. Die Qualität von Kunst ist daher um so höher, je komplexer die durch sie hervorgerufenen Gefühle sind.
Neben der Einschätzung von Kunst nach ihrer Definition besteht auch noch die Notwendigkeit der Einschätzung entsprechend ihrer jeweiligen konkreten gesellschaftlichen Aufgabe. Ihre gesellschaftliche Qualität misst sich am Grad der Erfüllung der Aufgabe, die die Kunst von einer bestimmten Gesellschaft oder auch nur einer gesellschaftlichen Gruppe bekommt. Sie ist daher vom konkreten Charakter der Gesellschaft beziehungsweise gesellschaftlichen Gruppe abhängig.
Die gesellschaftliche Quantität von Kunst kann daran gemessen werden, inwiefern sie eigenständig ist oder aber nur bereits vorhandene Kunst nachempfindet. Zwar ist die Originalität der Kunst eher eine Einschätzung des Künstlers als der Kunst selbst, aber Kunst, die nur schon Bekanntes ewig wiederholt, verliert damit auch ihre Wirkung, indem sie ermüdet, eine Übersättigung erzeugt und schließlich sogar unglaubwürdig werden kann. Daher hat die Originalität zur Bewertung der Kunst durchaus ihre Berechtigung.
Nur alle vier Merkmale gemeinsam können den künstlerischen Wert eines Produktes vollständig beschreiben. Da die Einschätzung von Kunst zum einen vom Charakter der Gesellschaft abhängt, zum anderen aber auch davon, welche Sinneseindrücke bei einem konkreten Menschen welche Gefühle hervorrufen, was von Mensch zu Mensch individuell verschieden ist und sich im Laufe der Menschheits- und Individualentwicklung ändert, existieren verschiedene Kunstauffassungen. Solang diese die Definition der Kunst beachten, ist keine dieser Auffassungen richtig oder falsch, sondern sie sind einfach nur Abbild der jeweiligen Gesellschaft und der konkreten Menschen. Kunstauffassungen, die die Kunstdefinition objektiv verletzen, auch wenn sie offiziell anderes behaupten, sind hingegen folgerichtig keine echten Kunstauffassungen, sondern Produkt von Unwissenheit, Ignoranz oder Betrug.
Da Kunst keine biologisch oder ökonomisch bedingte Notwendigkeit ist, ist sie Teil der Kultur und hat daher Anteil an allen dortigen Aussagen. Speziell die Tatsache, dass Kultur erst durch Erzeugung eines Mehrproduktes möglich ist, gilt ganz analog für die Kunst. Da sich in Ausbeutergesellschaften die Ausbeuter den größten Teil des erzeugten Mehrproduktes aneignen, eignen sie sich auch den größten Teil der Kunst an, Ausbeuter besitzen ein Kunstprivileg.
Auch für Ausbeuter gehört Kunst zu den angenehmsten Seiten des Lebens. Entsprecht statten sie sich auch mit Kunstgegenständen aus und fördern zu ihrer Erbauung die Entwicklung der Kunst. Da Kunst, wie alles in Ausbeutergesellschaften, aber Eigentumscharakter besitzt, wird sie auch zum Gegenstand ökonomischer Verwertung. Das aus dieser gesellschaftlichen Funktion folgende Ziel, nämlich bestmöglich verwertbar zu sein, ist nicht notwendig mit der Funktionsfähigkeit entsprechend der Definition der Kunst identisch. Daher haben die Ausbeuter oftmals kein Interesse an der Entwicklung der Kunst, sondern ihr Ziel ist Aneignung von Wert, nicht Qualität. Im Extremfall der völligen Loslösung des Verwertungsinteresses von der Funktionsfähigkeit der Kunst entsteht ein Produkt, das den Namen Kunst im Interesse seiner Verwertbarkeit nur noch formal-betrügerisch trägt, ohne wirklich Kunst zu sein.
Das Interesse der Ausbeuter an der Kunst beschränkt sich allerdings nicht auf die direkte Konsumtion und Verwertung, sondern es erstreckt sich auch auf ihr Potential, zur Machterhaltung beitragen zu können. Kunst ruft Gefühle hervor. Gefühle, und damit über sie die Kunst, können Richtung und Stärke der Aktivität der Menschen in gewissem Umfang steuern, da sie Motivationen sind, die das gesamte Bewusstsein der Menschen beeinflussen können. Um so geringer die Bewusstheit eines Menschen ist, um so mehr können Gefühle sogar die permanenten Wertvorstellungen, die Moral, verändern und die Fähigkeit der Vernunft beträchtlich schwächen. Da die Ausbeuter andererseits das Niveau der Bewusstheit bei den Ausgebeuteten so niedrig wie möglich halten, um ihre Macht zu sichern, können sie die Kunst, über deren größten Teil sie ja verfügen, als Mittel einsetzen, in ihrem Interesse auf die Ausgebeuteten einzuwirken.
Dabei sind zwei prinzipielle Varianten möglich, indem einmal die Wirkung auf die Richtung, zum anderen die auf die Stärke der Aktivität ausgenutzt wird. Zum einen kann die Aktivität der Ausgebeuteten in für die Ausbeuter ungefährliche Richtungen umgelenkt werden, indem sie von den wahren gesellschaftlichen Verhältnissen und Vorgängen abgelenkt werden. Zum anderen lässt sich die Aktivität der Ausgebeuteten lähmen, indem ihnen ein Gefühl der eigenen Unterlegenheit und Minderwertigkeit beziehungsweise eben der Überlegenheit und Macht der Ausbeuter vermittelt wird, also ein Gefühl der Sinnlosigkeit jeden Veränderungswillens. In Ausbeutergesellschaften ist Kunst ein Herrschaftsinstrument.
Im Gegensatz dazu lebt die kommunistische Gesellschaft von der ständigen Veränderung, der ständigen Weiterentwicklung der Gesellschaft und des Einzelnen, die sie nur durch die engagierte und bewusste Arbeit der Menschen erreichen kann, da nur darin der vom kommunistischen ökonomischen Hauptwirkungsprinzip geforderte maximale gesellschaftliche Nutzen besteht. Daher soll kommunistische Kunst die Menschen zur Mitwirkung am gesellschaftlichen Entwicklungsprozess und zur eigenen Weiterentwicklung aktivieren und für die kommunistischen Wertvorstellungen motivieren. Die künstlerische Propagierung und Demonstration kommunistischer Wertvorstellungen muss dabei den Menschen gesellschaftliche Tatsachen bewusst machen. Eine Manipulation der Menschen mit künstlerischen Mitteln widerspricht dem kommunistischen Grundprinzip der Bewusstheit. Eine solche Demonstration besteht sowohl in der positiven Vermittlung eines Gefühls für die vorteilhaften Wirkungen kommunistischer Wertvorstellungen auf das Leben der Menschen als auch in der negativen Vermittlung von Gefühlen gegen die zerstörerischen Wirkungen von Ausbeutungsstrukturen auf die Menschen.
Da sie gefühlsmäßig wirkt, besitzt Kunst auch die Fähigkeit, gesellschaftliche Fehlentwicklungen, Abweichungen von den kommunistischen Grundprinzipien in der Gesellschaft, auch für diejenigen Menschen drastisch nacherlebbar zu machen, die davon nicht oder nicht unmittelbar betroffen sind. Damit kann Kunst die Menschen in merklichem Maße zum aktiven Handeln gegen solche Fehlentwicklungen aufrufen. Da die kommunistische Gesellschaft infolge ihres ökonomischen Hauptwirkungsprinzips und des kommunistischen Grundprinzips der Bewusstheit ein elementares Interesse daran hat, ihre eigenen Fehler rechtzeitig und umfassend zu erkennen, um sie beseitigen zu können, ist die Kunst für sie eine ideale Ergänzung zur Sachlichkeit der Wissenschaft beim Aufspüren solcher Fehler.
Die Fähigkeit der Kunst zur drastischen Vermittlung von Erlebniseindrücken erlaubt ihr aber nicht nur, die Wissenschaft bei der Fehlersuche zu ergänzen, sie bietet auch einen sehr effektiven Weg, wissenschaftliche Erkenntnisse, vorwiegend, aber nicht nur aus dem Bereich der Gesellschaftswissenschaft, zu verbreiten und zu propagieren.
Natürlich besteht eine der Hauptfunktionen der Kunst in der Verschönerung des Lebens, der Vermittlung von Schönheit und Freude. An dieser Wirkung hat die kommunistische Gesellschaft sogar ein doppeltes Interesse. Zum einen wird eine Verschönerung des Lebens von den Menschen als direkter gesellschaftlicher Nutzen betrachtet und erfüllt deshalb das kommunistische ökonomische Hauptwirkungsprinzip direkt. Zum anderen aber steigert sie durch ihre positive psychologische Wirkung auch die Leistungswilligkeit der Menschen und damit ihre Fähigkeit zur Arbeit im Interesse der Gesellschaft.

Die grundlegende Aufgabe der Kunst in der kommunistischen Gesellschaft ist die umfassende emotionale und impressive Vermittlung der kommunistischen Moral und der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die korrigierende Indikation gesellschaftlicher Fehlentwicklungen, die Aktivierung der Menschen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Prozess und die Verschönerung der Lebensbedingungen.

Das ist das Wirkungsprinzip der Kunst der kommunistischen Gesellschaft. Die Kunst kann ihre hierdurch geforderte umfassende Wirkung auf die Menschen aber nur ausüben, wenn sie auch für alle Menschen frei zugänglich ist, wenn also jeder Mensch gleichermaßen auf die vorhandenen Kunstschätze zugreifen und sich auch selbst frei künstlerisch betätigen kann. Die freie Zugänglichkeit reicht jedoch nicht aus. Kunst kann nur effektiv wirken, wenn sie nicht passiv konsumiert wird. Das bloße Auslösen von Gefühlen, die bald wieder vergessen sind, hat solang keine bleibende Wirkung, wie sich die Menschen keine Klarheit über den Ursprung dieser Gefühle verschaffen und keine praktischen Schlussfolgerungen für ihr individuelles und gesellschaftliches Handeln daraus ziehen. Das bedeutet, dass kommunistische Kunst so präsentiert werden und auch schon aus ihrer Gestaltung heraus so wirken muss, dass die Menschen sich aktiv mit ihr auseinandersetzen, sie geistig verarbeiten und sie zu einem wirklichen Bestandteil des Reichtums ihrer Individualität machen.
Durch die Förderung der aktiven Kunstrezeption wird die Wirkung von der Gesellschaft auf die einzelnen Menschen, die vom kommunistischen Kunstwirkungsprinzip gefordert wird, erreicht. Aber die umgekehrte Richtung, die Wirkung des Einzelnen auf die Gesellschaft, wird erst möglich, wenn die Menschen auch selbst aktiv Kunst produzieren. Erst wenn die Menschen ihre individuellen Gefühle und Gedanken in künstlerischer Form ausdrücken, kann die kommunistische Kunst die gewünschte Wirkung als gesellschaftliches Korrektiv entfalten. Wird Kunst nur von einer elitären Minderheit geschaffen, so bleibt sie das Werkzeug einer einzelnen gesellschaftlichen Gruppe. Dann spiegelt sie also nicht die Gesellschaft als Ganzes wider, drückt nicht die Interessen der gesamten Gesellschaft aus und kann folglich auch nicht auf Dauer im Interesse der gesamten Gesellschaft wirken. Zudem ist die Produktion von Kunst Ausdruck des individuellen Bewusstseins. Kunst selbst zu schaffen bedeutet, sich mit den eigenen Gedanken, mit der eigenen Individualität, auseinanderzusetzen, sie zu entwickeln und schöpferisch praktisch umzusetzen. Da die Entwicklung der Individualität dem kommunistischen Grundprinzip der Bewusstheit entspricht und Bedingung für die Erfüllung des kommunistischen ökonomischen Hauptwirkungsprinzips ist, soll kommunistische Kunst aktives Produkt aller Menschen sein, so wie es ihrer jeweiligen Individualität entspricht.

Die Gestaltung der Kunst in der kommunistischen Gesellschaft erfolgt als für alle Menschen frei zugängliches und alle Menschen einbeziehendes System der Einheit aktiver Kunstproduktion und aktiver Kunstrezeption.

Das ist das Funktionsprinzip der Kunst der kommunistischen Gesellschaft. Seine Forderung nach freier Zugänglichkeit lässt sich im Bereich des Zugriffs auf bereits vorhandene gegenständliche Kunstwerke recht einfach dadurch lösen, dass Reproduktionen zur Nutzung angeboten werden. Da Kunst nur in Form der gefühlsmäßigen Wirkung existiert, ist eine wesensgetreue Reproduktion als Träger der Kunst von ebenso hohem künstlerischen Gebrauchswert, wie das von der Hand des Künstlers selbst geformte Kunstwerk. Die Tatsache, dass ein Kunstwerk vom Künstler selbst geformt wurde, kann geschichtswissenschaftlich interessant sein. Diese Tatsache kann in einer Ausbeutergesellschaft auch einen, zum Teil beträchtlichen, spekulativen Wert besitzen. Aber für die kommunistische Gesellschaft zählt entsprechend ihres ökonomischen Hauptwirkungsprinzips nur der Gebrauchswert, der bei Kunstwerken nur in ihrem ideellen Inhalt besteht. Die kommunistische Gesellschaft begreift Kunst als ideellen Reichtum, den sie infolge ihres Grundprinzips der Gemeinschaftlichkeit mit allen Menschen teilen möchte.

 

 

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Letzte Änderung: 9. April 2001 - © Kunst des Denkens 1998-2001