Dieses Aktionsprogramm der Nationalen Organisation Deutschland der Kommunistischen Programmpartei enthält politische Ziele, die bereits innerhalb der in Deutschland herrschenden Ausbeutergesellschaft verwirklicht werden können. Die KPP betrachtet die hierin aufgestellten Konzepte gleichermaßen als Forderungen an die Regierenden in Deutschland, als auch als konstruktive Vorschläge an alle politisch Interessierten zur Umgestaltung unseres Landes im Interesse des werktätigen Volkes. Die KPP wird alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, die in diesem Aktionsprogramm aufgestellten Forderungen und Vorschläge politisch umzusetzen. Dazu wird sie alle Schritte unterstützen, die in diese Richtung gehen. Die KPP sieht die Verwirklichung der in diesem Aktionsprogramm aufgestellten politischen Ziele als möglichen ersten Schritt hin zum Übergang zu einer kommunistischen Gesellschaft.
Firmen, die Stellen abbauen, sollen höhere Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Firmen, die Stellen schaffen, zahlen entsprechend weniger. Dabei wird jeweils das Beschäftigungsniveau der letzten fünf Jahre als Bezugsgröße festgelegt. So werden Firmen, die Arbeitslosigkeit verursachen, auch mit den Kosten dafür belastet, während Firmen, die Arbeitsplätze schaffen, von Kosten entlastet werden. Der Abbau von Arbeitsplätzen muss mehr kosten, als er einspart.
Die Willkür im Bereich der Lohnvereinbarungen muss durch Festlegung eines gesetzlich garantierten Mindestlohnes von 2/3 des Durchschnittslohnes nach unten begrenzt werden. Unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses müssen abhängig Beschäftigte mindestens entsprechend der für ihre Arbeitsstelle erforderlichen Qualifikation bezahlt werden. Zeiten, in denen Zeit- und Leiharbeiter von ihren Firmen nicht benötigt werden, dürfen nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen, sondern müssen als Arbeitszeit voll bezahlt werden. Befristete Beschäftigungsverhältnisse müssen unbefristeten sozial gleichgestellt werden. Bei Berechnung sozialer Sonderleistungen müssen frühere Beschäftigungszeiten in der gleichen Firma voll angerechnet werden.
Da die Wirtschaft ausgebildete Facharbeiter braucht, soll sie diese auch ausbilden oder deren Ausbildung bezahlen. Jeder Betrieb muss verpflichtet werden, Lehrstellen für so viele Lehrlinge anzubieten, dass er seinen Bedarf an ausgebildeten Facharbeitern bei einer durchschnittlichen Lebensarbeitszeit von 25 Jahren selbst decken kann. Betriebe, die das nicht tun, müssen eine entsprechende Menge Lehrstellen in einem staatlichen Lehrbetrieb finanzieren. Dazu wird von ihnen eine jährliche Lehrstellenabgabe erhoben. Damit lässt sich das Lehrstellenproblem praktisch vollständig lösen.
Auch die Berufsbildung ist Teil der Arbeit, denn ohne Berufsbildung gibt es keine qualifizierten Arbeitskräfte. Außerdem missbrauchen viele Betriebe Lehrlinge nur als billige Arbeitskräfte, statt sie wirklich auszubilden und gerecht zu bezahlen. Deshalb muss das Lehrlingsentgelt gesetzlich an den tariflichen Mindestlohn angeglichen werden. Außerdem müssen Ausbildungsbetriebe ständig daraufhin kontrolliert werden, ob die Qualität der Ausbildung auch tatsächlich den fachlichen Erfordernissen entspricht.
Kapitalisten gründen und betreiben Firmen, um damit privaten Gewinn zu machen. Wenn sie den Gewinn haben wollen, dann sollen sie auch die Verluste ihrer Geschäftstätigkeit tragen. Falls sie das nicht können und staatlicher Hilfe bedürfen, dann steht dem Staat ebenfalls ein entsprechender Anteil am Gewinn zu. Daher sollen Wirtschaftssubventionen, die bisher als Geschenke an die Wirtschaft gezahlt wurden, zukünftig als Firmenbeteiligungen vergeben werden, denn wenn der Staat anteilig in Firmen investiert, dann muss er auch anteilig Eigentümer dieser Firmen werden. Damit wird die Enteignung des staatlichen Volkseigentums beendet und weitere Staatsverschuldung verhindert.
Wenn Kapital, das in Deutschland erarbeitet wurde, ins Ausland transferiert wird, geht es dem deutschen Volk, das es geschaffen hat, verloren. Um dies zu verhindern, soll Kapitaltransfer ins Ausland mit 50% besteuert werden. Damit wird der Kapitalflucht vorgebeugt.
Über die Mehrwertsteuer werden sogar die angeblich steuerfreien Niedrigeinkommen wie Arbeitslosengeld und -hilfe, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld und Billiglöhne mit einem Steuersatz von bis zu 16% besteuert. Sie trifft Sozialhilfeempfänger, Rentner und andere Menschen mit niedrigem Einkommen wesentlich härter, als Großverdiener und Firmen. Um eine Senkung der Mehrwertsteuer zu finanzieren, sollen Steuervergünstigungen, Subventionen und Fördergelder für Firmen gestrichen werden, die ausreichende Gewinne machen, um sich selbst zu finanzieren. Dadurch wird eine wesentliche finanzielle Entlastung des gesamten werktätigen Volkes erreicht, wodurch sich die Kaufkraft und die Inlandnachfrage erhöht. Damit verstärkt sich das Wirtschaftswachstum, und die Arbeitslosigkeit wird gesenkt. Neben einer Senkung des allgemeinen Niveaus soll die Staffelung der Mehrwertsteuer von bisher 2 auf 3 Stufen verändert werden:
Die Besteuerung von Arbeitseinkommen und Profiten aus fremder Arbeit und Spekulation muss getrennt werden. Eigene Arbeit muss steuerlich gefördert, Ausbeutung steuerlich gebremst werden. Dazu soll der Steuerfreibetrag für Arbeitseinkommen einheitlich auf 12000 Euro pro Person erhöht, der Eingangssteuersatz auf 0% gesenkt werden. Einkommen muss bei denjenigen versteuert werden, bei denen es tatsächlich anfällt. Folglich müssen Unterhaltsleistungen beim Unterhaltsempfänger besteuert werden, nicht beim Unterhaltszahler. Demgegenüber sollen Profite aus fremder Arbeit oder Spekulation ohne Freibetrag besteuert werden. Der Spitzensteuersatz für Großverdiener soll auf 80% steigen, wobei alle Steuersparmöglichkeiten und Steuerschlupflöcher abgeschafft werden müssen. Die Besteuerung der Profite muss bei den Eigentümern erfolgen, bei denen der tatsächliche Wertzuwachs auftritt. Also ausgeschüttete Firmengewinne werden erst bei den Firmeneigentümern besteuert, akkumulierte Gewinne werden bei der Firma besteuert.
Es ist völlig ungerechtfertigt, dass unverheiratete Menschen steuerlich bestraft werden. Auch die Versorgung von Kindern ist kein Argument für unterschiedliche Steuerklassen, wenn diese Versorgung durch ein volles staatliches Kindereinkommen gewährleistet wird. Deshalb sollen die unterschiedlichen Steuerklassen abgeschafft werden, um das Steuersystem einfacher und gerechter zu machen.
Durch die gesetzliche Verpflichtung der Energieindustrie, den Solar- und Windkraftstromanteil innerhalb von 5 Jahren auf jeweils mindestens 5% und innerhalb von 10 Jahren auf insgesamt 50% zu erhöhen, würde die Energieindustrie gezwungen, ihre hohen Gewinne in umweltschonende Technologien zu investieren. Dadurch könnte sowohl der Ausstoß umweltschädigender Gifte durch Verbrennungskraftwerke drastisch gesenkt werden, als auch die Gefährdung durch unsichere Kernkrafttechnologie.
Durch verstärkte Förderung privater Solar- und Windkraftanlagen würde die Abhängigkeit der Energieverbraucher von den großen Energieerzeugern drastisch sinken. Durch eine hohe lokale Energieautarkie würden auch die Auswirkungen von Naturkatastrophen auf die Energieversorgung drastisch gemindert. Weiterhin würden die Energieverluste beim Energietransport drastisch gesenkt werden.
Durch die Förderung der Verwendung von Regenwasser statt Trinkwasser als Brauchwasser, z.B. für die WC-Spülung, in Haushalten und Betrieben würde die Wasseraufbereitung stark entlastet werden, was die Gesamtkosten für Wasser drastisch senken würde. Auch braucht dadurch der Natur nicht mehr so viel Grundwasser entnommen zu werden.
Bisher werden bei den Preismodellen der Energie- und Wasserversorger Großverbraucher begünstigt. Zur Förderung des Energiesparens und dezentraler Energie- und Wasserversorgung soll statt dessen geringerer Verbrauch auch geringere Preise bedeuten. Damit wird das Energie- und Wassersparen belohnt, statt wie bisher bestraft. Dazu sollen die Energie- und Wasserversorger gesetzlich verpflichtet werden.
Havarien und Störfälle sind technisch niemals völlig auszuschließen. Daher muss besonders im Fall der hochgefährlichen Atomenergietechnik von vorn herein mit solchen Vorkommnissen gerechnet werden, statt ihre Möglichkeit mit unrealistischen Sicherheitsbeteuerungen zu ignorieren. Nach heutigem Technologiestand ist es möglich, Atomanlagen selbstsichernd zu bauen. Selbstsichernde Anlagen sind so konstruiert, dass sie auch im Fall eines GAU keine Strahlung an die Umgebung abgeben können. Da die Sicherheit der Menschen vor der Wirtschaftlichkeit von Anlagen steht, soll die Atomindustrie verpflichtet werden, ihre Anlagen entweder so umzubauen, dass eine Gefährdung zukünftig ausgeschlossen ist, oder sie soll ihre Anlagen stilllegen.
Durch den Ausbau der Bereiche Autobahnen, Flughäfen und Bahntrassen wird die Natur immer weiter vernichtet, ohne das Verkehrsproblem wirklich lösen zu können. Daher sollen unsinnige Verkehrsprojekte in diesen Bereichen sofort gestoppt werden. Statt dessen ist eine Instandsetzung vorhandener Anlagen sowie der Neubau eines unterirdischen, umfassenden Bahntransportsystems nötig, das auch die individuellen Transportaufgaben effektiv lösen kann, ohne mit der Natur in Konflikt zu geraten.
Um die im privaten Verkehr erstickenden Städte zu retten, muss der öffentliche Nahverkehr ausgebaut werden. Er kann aber nur dann eine echte Alternative zur Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges sein, wenn er auch kostengünstig ist. Daher sollen alle Nahverkehrsmittel kostenlos zugänglich gemacht werden. Die Kosten können mit der Mineralölsteuer finanziert werden, von der allerdings öffentliche Nahverkehrsmittel freigestellt werden.
Eine Ökosteuer darf nur auf tatsächlich umweltschädliche Energiearten erhoben werden. Umweltfreundliche Energiearten wie Wind-, Wasser- und Solarenergie dürfen nicht besteuert werden. Umweltfreundlicher Energieverbrauch wie durch öffentliche Verkehrsmittel muss davon freigestellt werden. Die Ökosteuer muss in ihrer Gesamtheit zur Förderung umweltfreundlicher Energieerzeugung wie Solar- und Windenergie sowie nachwachsender Energieträger verwendet, nicht aber wie bisher im Bundeshaushalt zum Stopfen von Haushaltslöchern missbraucht werden.
Um die Versorgung aller Kinder auf gleichhohem Niveau zu sichern, soll allen Kindern ab der Geburt ein allgemeines, volles Kindereinkommen von 500 Euro pro Kind und Monat gezahlt werden, das das Kindergeld, die kinderbezogenen Steuervergünstigungen und alle anderen kinderbezogenen Zuwendungen ersetzt. Die dadurch erhöhten Kosten können teilweise durch folgende Maßnahmen finanziert werden:
Durch die gegenwärtige Zersplitterung des Bildungssystems sind die Schulabschlüsse einzelner Bundesländer und sogar einzelner Schulen nicht miteinander vergleichbar. Das Niveau des gegenwärtigen Bildungssystems variiert sehr stark und ist von Chaos und Orientierungslosigkeit geprägt. Um gleiche Bildung für alle zu gewährleisten, muss das Bildungssystem bundesweit vereinheitlicht werden. Da diese Forderung auf den starken Widerstand der Bundesländer stoßen wird, in deren Kompetenz die Bildungspolitik zur Zeit hauptsächlich liegt, werden weitergehende Forderungen an das Bildungssystem nicht hier, sondern in den Aktionsprogrammen der Landsorganisationen gestellt.
Da die Wirtschaft die Hochschulabgänger braucht, soll sie deren Ausbildung auch bezahlen. 4% der durchschnittlichen Gesamtkosten jedes Studienplatzes sollen als jährliche Ausbildungsabgabe an das Hochschulsystem oder zur Direktfinanzierung von Studienplätzen aufgewendet werden. So wird ein Studienplatz von 25 Studienabgänger-Arbeitsplätzen finanziert. Damit finanziert sich das Hochschulsystem bereits bei einer durchschnittlichen Lebensarbeitszeit von Hochschulabgängern von 25 Jahren selbst.
Um allen Studienwilligen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft den Zugang zum Studium zu ermöglichen, soll das Studium innerhalb der Regelstudienzeit kostenfrei sein. Dazu sollen alle, auch die versteckten, Studiengebühren, für die Regelstudienzeit abgeschafft werden. Da nur studieren kann, wer auch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, soll das Studium mit einem ausreichenden allgemeinen Stipendium unterstützt werden, das das bisherige BAföG ersetzt. Zur Förderung der Studienleistung soll dieses Grundstipendium durch ein Leistungsstipendium ergänzt werden. Eine Förderung für über die Regelstudienzeit hinausgehende Studienzeit erfolgt nicht. Statt dessen sollen für über die Regelstudienzeit hinausgehende Studienzeit Gebühren in Höhe der tatsächlichen Kosten erhoben werden. Dabei muss die tatsächliche Studienzeit, also abzüglich von Unterbrechungen, als Grundlage genommen werden. Durch das Stipendium entfällt die Notwendigkeit zusätzlicher Berufstätigkeit während des Studiums. Damit ist ein Studium über die Regelstudienzeit hinaus nicht mehr ökonomisch notwendig, sondern nur noch Frage der persönlichen Wahl. Deshalb sind die negativen Maßnahmen für Studierende, die länger als die Regelstudienzeit studieren, gerechtfertigt.
Um ein effektives Studium zu ermöglichen, soll den Studenten ausreichend bezahlbarer Wohnraum bereit gestellt bzw. bei Mangel an Studentenwohngelegenheiten ein finanzieller Zuschuss gewährt werden. Dabei kann der Zuschuss auch mit Auflagen zum Studienort verbunden werden, wenn andere Studienorte mit gleichen Studiengelegenheiten existieren, an denen billigerer Wohnraum zur Verfügung steht.
Die weitverbreitete Praxis, Studienabsolventen im Hochschul- und Forschungsbereich nur noch Stellen anzubieten, bei denen sie halben Lohn bekommen, aber entgegen ihrer Arbeitsverträge die volle Arbeitszeit arbeiten sollen, stellt eine besonders krasse Form der Ausbeutung und Erpressung dar. Daher muss diese ungesetzliche Praxis unverzüglich beendet werden. Alle halben Stellen, die in Wirklichkeit halbbezahlte ganze Stellen sind, müssen durch volle Stellen ersetzt werden.
Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ohnehin im Wesentlichen identisch sind, ist der mehrfache Verwaltungsaufwand durch Existenz mehrerer konkurrierender gesetzlicher Krankenkassen nicht gerechtfertigt. Daher sollen sie durch ein allgemeines Krankenversicherungssystem ersetzt werden. Die eingesparten Finanzmittel können für die gesundheitliche Betreuung oder für die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge eingesetzt werden
Gerade Menschen mit hohem Einkommen profitieren am meisten von der Gesellschaft. Auch wenn sie nicht den allgemeinen Krankenkassen angehören, sondern privat krankenversichert sind, profitieren sie von ihnen, da ohne die Investitionen der allgemeinen Krankenkassen das allgemeine Preisniveau im Gesundheitswesen bei geringerem Leistungsniveau wesentlich höher wäre. Deshalb ist es nicht gerechtfertigt, wenn sich Besserverdienende aus der Solidargemeinschaft freikaufen. Alle Menschen sollen, unabhängig von der Höhe oder Art ihres Einkommens, dem allgemeinen Krankenversicherungssystem angehören. Für alle soll der gleiche Beitragssatz gelten, wobei alle Einkommensformen in voller Höhe, ohne Beitragsbemessungsgrenze, angerechnet werden müssen. Auch für Billigjobs darf es keine Ausnahmeregelungen geben, die sonst die Menschen mit niedrigem Einkommen aus der Solidargemeinschaft ausschließen würden.
Um Preistreiberei und Leistungsbetrug im Gesundheitswesen zu unterbinden, soll das System der Kassenärzte nach dem Vorbild von Stadtwerken zu einem System von kommunalen medizinischen Werken umstrukturiert werden. Darin sollen Kassenärzte als kommunale Angestellte arbeiten, die nach Tarif bezahlt werden. Das bringt soziale Sicherheit für die Ärzte, aber andererseits auch Kostensicherheit für die Versicherten, da auch Preistreiberei durch Abrechnungstricks verhindert wird. Das allgemeine Krankenversicherungssystem darf ausschließlich Leistungen der Kassenärzte bezahlen, um eine Abwanderung von Kassenärzten in freie Praxen und damit die Aushöhlung des staatlichen Gesundheitssystems zu verhindern. Damit ist die breite und qualitätsvolle Grundversorgung gesichert.
Durch Überführung der außerhalb der medizinischen Werke verbliebenen privaten Arztpraxen in eine echte Privatwirtschaft mit freier Preisgestaltung reguliert sich die Anzahl der Arztpraxen entsprechend des tatsächlichen Bedarfs selbst, das Problem der Arztschwemme zu Lasten der Versicherten ist mit dieser und der vorherigen Maßnahme gelöst. Damit sind die Privilegien des Arztberufes beseitigt, und er ist den anderen Handwerken gleichgestellt.
Das allgemeine Krankenversicherungssystem muss den Menschen tatsächlich die medizinische Betreuung ermöglichen, die sie benötigen. Deshalb soll es alle medizinischen Maßnahmen finanzieren, die für eine optimale Behandlung von Kranken auch medizinisch notwendig sind. Konkret müssen alle Zuzahlungen zu medizinisch notwendigen Medikamenten, medizinischen Hilfsmitteln und Behandlungen abgeschafft werden.
Das allgemeine Krankenversicherungssystem ist eine Solidargemeinschaft, deren Mitglieder folglich die Verantwortung haben, die Solidarität der Gemeinschaft nur soweit in Anspruch zu nehmen, wie es medizinisch notwendig ist. Es darf nur die billigsten von gleichwertigen Medikamenten bezahlen. Dazu muss eine entsprechende zentrale Liste angefertigt werden. Die Apotheken und Pharmaunternehmen bzw. -händler werden dazu verpflichtet, ihre Preise zentral zu melden und zu garantieren. Der Staat muss aktiv in den Medikamentenhandel eingreifen und Medikamente aus dem Ausland einführen lassen, wenn sie dort erheblich billiger beschafft werden können. Das allgemeine Krankenversicherungssystem darf nur Medikamente und Heilmethoden bezahlen, deren Wirksamkeit auch wissenschaftlich nachgewiesen ist. Dazu müssen entsprechende Prüfungen vorgenommen und entsprechende Listen angefertigt werden.
Im Interesse der Gesundheit unserer Kinder sollen regelmäßige allgemeinmedizinische und zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sowie Impfungen und Immunisierungen gegen die wichtigsten Infektionen für Kinder bis zum 16. Lebensjahr Pflicht sein. Die Umsetzung muss vom öffentlichen Gesundheitssystem eigenständig kontrolliert und unter Einbeziehung von Kinderbetreuungsstätten und Schulen aktiv betrieben werden. Bei Nichteinhaltung dieser Pflicht müssen die Erziehungsberechtigten finanziell und strafrechtlich im Sinne von fahrlässiger Körperverletzung verantwortlich gemacht werden können.
Die medizinische Forschung der Privatwirtschaft dient auch der gesamten Gesellschaft. Daher soll sie schwerpunktmäßig überall dort finanziell gefördert werden, wo ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Diese Förderung muss aber durch öffentliche Kredite oder öffentliche Firmenbeteiligungen statt Subventionen erfolgen. Geförderte medizinische Forschungsprojekte müssen der vollen Volkskontrolle unterworfen und ständig auf Zweckdienlichkeit und Ethik überprüft werden.
Alkohol und Tabak sind wesentliche Auslöser für Erkrankungen und verursachen erhebliche Kosten im Gesundheitswesen. Zur Einführung des Verursacherprinzips in diesem Bereich sollen die Preise für Tabak- und Alkoholwaren mindestens verdreifacht werden. Die gesamten damit erzielten Einnahmen werden in die Krankenversicherung eingezahlt und dienen damit der Verminderung der allgemeinen Krankenversicherungsbeiträge. So wird verhindert, dass Menschen, die sich durch den Gebrauch gesundheitsschädlicher Genussmittel selbst Schaden zufügen, die gesellschaftliche Solidarität missbrauchen.
Weder NATO noch WEU oder die militärischen Strukturen der EU dienen der militärischen Verteidigung. Deshalb muss die Bundesrepublik Deutschland sofort und vollständig aus diesen aggressiven Militärbündnissen austreten und sich zukünftig jeder militärischen Drohung oder Aggression gegen andere Gebiete enthalten
Sowohl eine Wehrpflichtigenarmee als auch eine Berufsarmee lassen sich zu Kriegsdrohung und Aggression missbrauchen. Zur reinen Verteidigung ist das Angriffspotential einer Armee völlig unnötig. Deshalb muss die Bundeswehr durch eine lokal organisierte Volksmiliz, die militärisch tatsächlich ausschließlich zur Verteidigung fähig ist, ersetzt werden. Diese Volksmiliz soll gleichzeitig und hauptsächlich auch die Funktion des Katastrophenschutzes erfüllen. Dadurch wird die notwendige militärische Verteidigungskraft gewährleistet und der Katastrophenschutz wesentlich verbreitert und verbessert, während die enormen Kosten für aggressive Rüstung gespart werden.
Abgeordnetendiäten sind dazu gedacht, dass Politiker frei von materiellen Zwängen ihr Mandat wahrnehmen können, anstatt auf zusätzliche Einkünfte angewiesen zu sein, für deren Erwerb sie ihre Abgeordnetentätigkeit vernachlässigen müssten. Da die Politiker der Meinung sind, der Sozialhilfesatz sei zum Leben ausreichend, ist mit Diäten in Höhe des Sozialhilfesatzes der Zweck der Diäten vollauf erfüllt. Außerdem würden sich die Politiker dann eher Gedanken über die Höhe des Sozialhilfesatzes machen. Da das Vorhandensein anderer Einkünfte bedeutet, dass die Versorgung der Abgeordneten gesichert ist, ist in einem solchen Fall eine Diät nicht nötig. Daher müssen andere Einkünfte auf die Höhe der Diäten angerechnet werden.
Durch die ins Unermessliche gestiegene Kostenpauschale, die Abgeordnete zusätzlich zu ihren Diäten beziehen, haben diese sowohl ein beträchtliches Zusatzeinkommen als auch einen Finanzfonds, den sie zur Werbung für die nächste Wahl einsetzen können. Die Kostenpauschalen stellen somit sowohl ein Mittel der Bereicherung auf Kosten des Staates als auch einen unlauteren Vorteil bei der Wählerwerbung dar. Deshalb sollen sie durch die Bereitstellung von tatsächlich für die Abgeordnetentätigkeit benötigten Sachmitteln bzw. durch öffentlich überprüfbare Einzelabrechnung von weiteren Geschäftskosten für jeden einzelnen Abgeordneten ersetzt werden. Damit wird der persönliche Finanzmittelverbrauch der einzelnen Abgeordneten öffentlich und kann von den Wählern entsprechend bewertet werden.
Die staatliche Parteienfinanzierung ist ein wesentliches Mittel für die Parteien, um sich aus dem Vermögen des Volkes zu bedienen und finanzielle Mittel flüssig zu machen, um sich an der Macht zu halten. Deshalb muss die staatliche Parteienfinanzierung ersatzlos abgeschafft werden.
Obwohl im Grundgesetz steht, das deutsche Volk hätte sich dieses Grundgesetz gegeben, wurde es nie gefragt. Statt dessen haben immer nur eine Handvoll Abgeordnete darüber entschieden. Aber von den Bürgern wird erwartet, dass sie sich bedingungslos an das Grundgesetz halten, während das Parlament, wann immer es mit dem Grundgesetz unzufrieden ist, es einfach eigenmächtig und willkürlich ändert. Um diese Willkür zu beenden und das Grundgesetz endlich zu einem echten Gesetz des Volkes zu machen, muss es endlich dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden, und zukünftig dürfen Grundgesetzänderungen nur noch in Volksabstimmungen beschlossen werden.
Grundlegende Gesetze, die das Leben aller Menschen wesentlich betreffen, müssen auch die demokratisch gegebene Zustimmung des Volkes haben. Dazu muss in das Grundgesetz die Pflicht zu Volksabstimmungen bei bestimmten Schlüsselfragen aufgenommen werden. Außerdem muss das Volk das garantierte demokratische Recht haben, in Volksbegehren Volksabstimmungen über alle politischen Fragen verlangen zu können. Dieses Recht auf Volksbegehren und Volksabstimmungen muss in das Grundgesetz aufgenommen werden. Weiterhin müssen dafür rechtliche Regelungen geschaffen werden, die dieses Recht auch tatsächlich praktisch umsetzbar machen. Dazu müssen speziell unnötige bürokratischen Hürden vermieden und die Schwelle für nötige Unterschriftensammlungen niedrig genug gehalten werden, dass Volksbegehren auch praktisch möglich sind.
Beamte dürfen nicht mehr Diener des Staates sein, die für ihren bedingungslosen Gehorsam gegenüber der Obrigkeit mit Privilegien belohnt werden. Sie müssen Diener des Volkes sein, die über die gleichen Rechte wie alle anderen verfügen, aber auch entsprechenden Pflichten unterliegen, speziell der Pflicht, öffentliche Rechenschaft über ihre Tätigkeit abzulegen. Dazu soll die Stellung der Staatsbediensteten entsprechend reformiert werden.
Man kann nur dann die Einhaltung der Gesetze fordern, wenn man auch sicherstellt, dass jeder die Gesetze verstehen kann. Folglich muss das gesamte Rechtssystem überarbeitet werden, so dass es auch für Menschen ohne juristische Fachbildung verständlich wird.
Man kann nur dann die Einhaltung der Gesetze fordern, wenn man auch sicherstellt, dass jeder die Gesetze kennt. Daher soll der Staat dazu verpflichtet werden, neue Gesetze, Gesetzesänderungen und andere gesetzesähnliche Regelungen den Bürgern kostenlos bekannt zu machen und kostenlose Rechtsberatung zu leisten.
Während das jetzige Strafrecht die Interessen der Täter durch eine Vielzahl von Rechten in den Vordergrund stellt, muss die eigentliche Sorge den Opfern von Straftaten gelten. Täter von Straftaten müssen ihr Recht auf Persönlichkeitsschutz in der Öffentlichkeit verlieren, sondern sollen sich der öffentlichen Missbilligung für ihre Tat stellen. Opfer von Straftaten müssen das Recht auf gesellschaftliche Sorge und Wiedergutmachung bekommen, ohne es extra einklagen zu müssen.
Im bisherigen Strafrecht werden Straftaten gegen Sachen wie Sachbeschädigung, Diebstahl oder Steuerhinterziehung im Allgemeinen höher bewertet und stärker geahndet als Straftaten gegen Leib und Leben wie Körperverletzung, Mord und sexueller Missbrauch. Das höchste Gut eines Menschen ist aber sein Leben. Daher muss dieses Verhältnis umgekehrt werden. Es ist nicht zu tolerieren, dass Kinderschänder und gewalttätige Faschisten schnell wieder frei sind, während Steuerhinterzieher für viele Jahre in Haft genommen werden. Wer beweist, dass er permanent nicht Willens ist, das Recht der anderen Menschen auf körperliche Unversehrtheit zu achten, ist eine ständige Gefahr und muss aus der Gesellschaft dauerhaft ausgeschlossen werden, um die friedliebenden Menschen vor ihm zu schützen. Dazu soll der Straftatbestand des gesellschaftsfeindlichen Verhaltens eingeführt werden.
Renten, Löhne, Arbeitslosengeld und anderen Zuwendungen von staatlichen Stellen müssen sofort auf gleiches Niveau gebracht werden. Private Firmen müssen zur Gleichbehandlung von Beschäftigten unabhängig von Wohnort und Herkunft verpflichtet werden.
Bei der Lohn- und Rentenberechnung müssen die in der DDR geleisteten Dienstjahre voll angerechnet werden. Alles andere stellt eine Enteignung und Diskriminierung der ehemaligen DDR-Bürger dar und verstößt damit gegen das Grundgesetz. DDR-Ausbildungsabschlüsse müssen sofort voll anerkannt werden. Alles andere stellt eine Benachteiligung der ehemaligen DDR-Bürger infolge ihrer Herkunft dar und verstößt damit gegen das Grundgesetz.
Jeder Bürger soll das Recht auf Einsicht in seine Stasi-Akten haben. Aber dann muss er auch das Recht auf Einsicht in seine Verfassungsschutz-Akten und andere Geheimdienstaufzeichnungen über ihn haben. Eine Verweigerung dieses Rechtes und die Unterschlagung von Geheimdienstaufzeichnungen soll als schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte strafrechtlich verfolgt werden.
Der Glaube ist die persönliche Sache jedes Menschen. Darin hat sich der Staat weder positiv noch negativ einzumischen. Speziell hat er sich jeder Propagierung einer besonderen Glaubensrichtung sowohl in Worten als auch durch die öffentliche Präsentation von Glaubenssymbolen zu enthalten. Alle Glaubenssymbole sollen aus öffentlichen Einrichtungen entfernt werden. Alle Glaubensbekenntnisse, auch freiwillige, sollen aus Eidesformeln und Erklärungen entfernt werden. Weiterhin dienen zur vollständigen Trennung von Staat und Kirche auch die folgenden Maßnahmen.
Der Religionsunterricht muss unverzüglich aus staatlichen Schulen entfernt werden. Das Recht auf Religionsunterricht kann an konfessionellen Schulen und direkt durch die Kirchen wahrgenommen werden, bleibt dadurch also unangetastet. Der Staat darf aber nicht mehr selbst Religionen seiner Wahl willkürlich verbreiten.
Die Kirchen sind Organisationen wie alle anderen auch. Sie dürfen daher auch nicht anders behandelt werden. Folglich sollen sie ihre inneren Angelegenheiten selbst regeln, anstatt damit den Staat zu belasten. Speziell heißt das: Wenn die Kirchen Geld wollen, dann sollen sie es sich selbst bei ihren Mitgliedern holen, statt den Staat als Geldeintreiber zu missbrauchen. Dadurch wird auch die bisherige weitverbreitete Praxis abgeschafft, dass Arbeitslosen Kirchensteuer berechnet wird, die gar keiner Kirche angehören.
Die Qualzucht von beliebigen Tieren sowie der Handel und die Haltung von Tieren aus Qualzucht sollen als besonders grausame, lebenslange Tierquälerei vollständig verboten werden. Um diesem Verbot den nötigen Nachdruck zu verleihen, muss ein Verstoß dagegen zum Straftatbestand werden.
Eine Reihe von Haustieren, speziell einige Hunderassen und Raubtiere, stellen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar, wenn sie nicht mit der nötigen Sorgfalt gehalten oder missbraucht werden. Da solche Tiere sowohl objektiv die Eigenschaft von Waffen besitzen, als auch oft so eingesetzt werden, sollen sie dem Waffengesetz unterstellt werden. Demnach wäre zur Zucht und zur Haltung ein spezieller Waffenschein nötig, der nur erteilt wird, wenn der Züchter oder Halter seine Befähigung und Eignung nachgewiesen hat. Jeder Missbrauch solcher Tiere wäre dann eine bewaffnete Straftat.
Dieses Aktionsprogramm wurde in der hier vorligenden Fassung von der Nationalen Organisation Deutschland der Kommunistischen Programmpartei am 1. Februar 2001 beschlossen.
Merseburg, Deutschland, Europa, Terra | 1. Februar 2001 |
Tec Dian
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