Das Land Sachsen-Anhalt hat als Bundesland der BRD einen relativ großen Spielraum zur Gestaltung eigenständiger Politik. Wir wissen natürlich, dass es trotzdem nicht möglich ist, in einem einzelnen Bundesland eine isolierte kommunistische Oase aufzubauen. Aber wir wollen versuchen, hier in Sachsen-Anhalt wenigstens die kleinen Schritte in Richtung Kommunismus zu gehen, die möglich sind. Angesichts einer radikalen Ausbeutungspolitik der Zentralregierung ist es um so nötiger, dem in unserem Bundesland entgegenzuwirken und einen Wandel im Interesse der Ausgebeuteten einzuleiten. Wir können die wesentlichen Mängel des Ausbeutungssystems hier isoliert nicht beheben, und wir sind auch nicht bereit, die Ausbeutung im Interesse der Ausbeuter zu verwalten. Daher sollen unsere Hauptziele darin bestehen, soviel wie möglich des gesellschaftlichen Reichtums, den sich die Ausbeuter angeeignet haben, wieder an die Ausgebeuteten zurückfließen zu lassen, sowie die sozialökonomischen und kulturellen Grundlagen so umzugestalten, dass sie die Errichtung der kommunistischen Gesellschaft, den Übergang der Macht von den Regierenden und Wirtschaftsführern in die Hände der bewussten Gemeinschaft aller Menschen, Solidarität und Wohlstand aller Bürger, in Sachsen-Anhalt und ganz Deutschland befördern. Dazu dient dieses Aktionsprogramm der Landesorganisation Sachsen-Anhalt der Kommunistischen Programmpartei, zu dessen Verwirklichung wir alle engagierten Kommunisten und Menschen mit Sinn für Solidarität und Vernunft auffordern.
Landesgelder sind Vermögen des Volkes. Wenn das Volk einen Teil seines Vermögens in ein Unternehmen investiert, so steht ihm auch ein entsprechender Anteil an diesem Unternehmen, ein Mitspracherecht bei den Entscheidungen dieses Unternehmens und ein Anteil am Gewinn zu. Durch Firmenbeteiligungen statt Subventionen bleibt dem Land der Vermögenswert des Volkes erhalten, und zusätzlich werden neue Einkommensquellen für die Zukunft erschlossen. Nur so kann die steigende Verschuldung des Landes, die bisher auf Kosten und zum Schaden des Volkes und zum Nutzen der Banken und Firmen von den Landesregierungen betrieben wurde, gestoppt und abgebaut werden. Und nur so kann verhindert werden, dass Firmen Volksvermögen missbräuchlich verwenden oder in Profit verwandeln, anstatt es im Interesse der Bürger Sachsen-Anhalts einzusetzen.
Zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung müssen alle Firmen, die früher Subventionen kassiert haben, zur Rückzahlung dieser Subventionen in Form einer Steuer verpflichtet werden. Entsprechend dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes ist es nicht zu tolerieren, dass Firmen, die nicht fähig sind, ein tragfähiges Wirtschaftskonzept aufzustellen, gegenüber denjenigen bevorzugt beschenkt werden, die wirtschaftlich arbeiten. Um wirtschaftliche Probleme für die betroffenen Firmen zu vermeiden und um die Demokratisierung der Wirtschaft zu verstärken, soll die Subventionssteuer auch in Form von Firmenbeteiligungen beglichen werden können.
Mit der Finanzierung von Firmenprofiten durch Übernahme deren Personalkosten muss endlich Schluss sein. Arbeitslose dürfen nicht länger mit weit untertariflich bezahlten, gleichzeitig arbeitsintensiven und nur befristeten Ersatzbeschäftigungen abgespeist werden. Statt ihnen gnädig zu erlauben, sich für Hungerlöhne abzuschuften und zu erwarten, dass sie dafür auch noch dankbar sind, müssen sie endlich reguläre Arbeitsplätze mit ordentlicher Bezahlung bekommen. Da entsprechende Maßnahmen von einer profitorientierten Privatwirtschaft nicht zu erwarten sind, muss das Land seine Mittel direkt in eigene wirtschaftliche Unternehmungen investieren, die statt des privaten Profits den maximalen Nutzen für das Land und für die Beschäftigten als Firmenziel haben.
Um die Demokratie auch dorthin zu tragen, wo die Grundlage des gesellschaftlichen Lebens liegt, nämlich in die Wirtschaft, muss die gesetzliche und administrative Grundlage geschaffen werden, dass die Bürger die Arbeit von Betrieben mit Landesbeteiligung unmittelbar kontrollieren und überprüfen können. Da es das Vermögen der Bürger ist, das in diesen Betrieben steckt, müssen die Bürger auch das Recht haben, sich über die Verwendung ihres Vermögens zu informieren und direkt darauf Einfluss zu nehmen.
Das Land muss alle gesetzlichen Möglichkeiten ausnutzen, um Firmenschließungen in Sachsen-Anhalt zu vermeiden. Dazu müssen nach dem Bundesrecht erlaubte gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die entsprechende finanzielle und administrative Zwangsmaßnahmen ermöglichen. Alternativ sollen Firmen, die aus betriebswirtschaftlichen Gründen tatsächlich zu einer Firmenschließung gezwungen sind, zur Schaffung finanziell und sozial gleichwertiger Ausweicharbeitsplätze verpflichtet werden.
Das Abgeordnetenmandat darf nicht länger eine Lizenz zum Geldverdienen sein. Abgeordnete sollen die Interessen der Bürger vertreten. Damit die Parlamentarier auch tatsächlich ein Interesse daran haben, dass sich die Einkommenslage der Bürger verbessert, muss ihr Privatinteresse an das Interesse der Bürger gebunden werden. Andere Einkünfte müssen auf die Höhe der Diäten angerechnet werden, da Diäten nur dazu bestimmt sind, die Abgeordneten materiell abzusichern, nicht aber ihnen eine zusätzliche Einkommensquelle zu verschaffen.
Durch die ins Unermessliche gestiegene Kostenpauschale, die Abgeordnete zusätzlich zu ihren Diäten beziehen, haben diese sowohl ein beträchtliches Zusatzeinkommen, als auch einen Finanzfonds, den sie zur Werbung für die nächste Wahl einsetzen können. Die Kostenpauschalen stellen somit sowohl ein Mittel der Bereicherung auf Kosten des Staates als auch einen unlauteren Vorteil bei der Wählerwerbung dar. Deshalb sollen sie durch die Bereitstellung von tatsächlich für die Abgeordnetentätigkeit benötigten Sachmitteln bzw. durch öffentlich überprüfbare Einzelabrechnung von weiteren Geschäftskosten für jeden einzelnen Abgeordneten ersetzt werden. Damit wird der persönliche Finanzmittelverbrauch der einzelnen Abgeordneten öffentlich und kann von den Wählern entsprechend bewertet werden.
Das Parlament darf nicht länger ein Selbstbedienungsladen sein. Fraktionen, Parteien und Abgeordnete, die persönliche Bedienstete benötigen, sollen diese auch selbst bezahlen. Weiterhin ist politische Arbeit für das Parlament Teil der Pflicht eines Abgeordneten. Sie ist mit der Diät bereits abgegolten und darf folglich nicht extra vergütet werden. Verwaltungsarbeit für das Parlament kann von Angestellten erledigt werden, die direkt beim Parlament angestellt sind und tariflich bezahlt werden.
Die Landesregelungen zur direkten Demokratie, die in der Praxis als bloßes scheindemokratisches Feigenblatt dienen, sich tatsächlich aber sogar als Mittel zur Verhinderung direkter Demokratie erwiesen haben, müssen durch Regelungen ersetzt werden, die den Bürgern tatsächlich die Möglichkeit geben, direkt Einfluss auf den politischen Entscheidungsmechanismus zu nehmen. Die Schwellen für die direkte demokratische Einflussnahme müssen gesenkt, die Prozeduren vereinfacht und Rechte der Bürger gestärkt werden. Dazu dienen im Einzelnen folgende Maßnahmen:
Bei einer Volksabstimmung gilt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Nichtbeteiligung wird als Desinteresse gewertet und kann daher nicht über die Gültigkeit eines Abstimmungsergebnisses entscheiden.
Beamte dürfen nicht mehr Diener des Staates sein, die für ihren bedingungslosen Gehorsam gegenüber der Obrigkeit mit Privilegien belohnt werden, während sie aufgrund ihrer fast unangreifbaren Stellung die Bürger zu Bittstellern degradieren. Sie müssen Diener des Volkes sein, die über die gleichen Rechte wie alle anderen verfügen, aber auch entsprechenden Pflichten unterliegen, speziell der Pflicht, öffentliche Rechenschaft über ihre Tätigkeit abzulegen. Dazu soll die Stellung der Landesbamten entsprechend reformiert werden.
Die Anwesenheitspflicht der Schüler in der Schule selbst dann, wenn gar keine Lehrveranstaltungen stattfinden, stellt eine Freiheitsberaubung dar, die sofort unterbunden werden muss. Statt dessen muss sichergestellt werden, dass der Unterricht ohne Lücken und ohne Stundenausfälle stattfinden kann. Für die Möglichkeit einer ausreichenden und kostenfreien Betreuung der Schüler in Horten vor und nach dem Unterricht ist zu sorgen.
Die Abschaffung des Unterrichtes in den ersten vier Klassen zugunsten einer spielorientierten Kinderbetreuung muss rückgängig gemacht werden. Die Kinder müssen in der Grundschule lernen dürfen und dazu die Hilfe echten, modernen Unterrichtes erfahren, anstatt nur denjenigen Kindern eine Chance auf Bildung zu lassen, die sich auch ohne ausreichenden Unterricht, entweder von selbst, oder mithilfe ihrer Eltern, ausreichend Wissen und Fertigkeiten aneignen. Die Kinder müssen den Unterschied zwischen Spiel und Arbeit lernen, um auf die Anforderungen der höheren Bildungseinrichtungen und des Berufslebens ordentlich vorbereitet zu werden, anstatt sie schon im Grundschulalter der sozialen Auslese nach Karrierefähigkeit zu unterwerfen.
Um allen Lernenden gleiche Bildungschancen zu geben, muss das bisherige mehrstufige Bildungssystem aus Förderstufe, Gymnasium, Real- und Hauptschule, in dem die sozial benachteiligten Lernenden vernachlässigt und zusätzlich behindert werden, durch ein einheitliches Bildungssystem ersetzt werden. Dieses System soll gleichzeitig allen Lernenden ein einheitliches Bildungsgrundniveau sichern und auf die unterschiedlichen Bildungsbedürfnisse der verschiedenen Leistungsklassen eingehen. Dazu dienen im Einzelnen folgende Elemente:
teilfakultative Förderkurse
zur Kenntniserweiterung für Leistungsstärkere;
fakultative Intensivkurse
für nicht allgemein gelehrte Sonderfächer;
Umstellung vom Massenunterricht auf individuelle Lernplanung, d.h. mehr Selbständigkeit für bessere Schüler, mehr Hilfe für schlechtere Schüler.
Die bisherige Willkür und Planlosigkeit der einzelnen Schulen bei der Gestaltung des Unterrichts ist nicht tolerierbar. Um einen einheitlich hohen Standard zu sichern, werden wissenschaftliche, verbindliche Lehrpläne und Lehrmittel benötigt, die nicht nur der Vermittlung von Wissen, sondern auch besonders der Vermittlung der Fähigkeit des Lernens selbst und der Anwendung von Wissen als Grundlage jedes weiteren Lernens dienen. Dazu muss das Land die Pflicht haben, die vollständige Umsetzung der Lehrpläne auch zu kontrollieren. Die Einbeziehung der Bürger durch Vergrößerung ihrer Mitwirkungsrechte ist dazu unerlässlich. Nur die Bürger vor Ort können eine effektive gesellschaftliche Kontrolle der Qualität des Bildungssystems sicherstellen. Daher müssen ihre Kontrollrechte und Einflussnahmemöglichkeiten erheblich ausgebaut werden.
Schulbildung soll auf das Leben vorbereiten. Dazu ist einerseits eine fundierte akademische Bildung nötig, die die Menschen befähigt, Probleme im öffentlichen und im Privatleben sowie im Beruf zu erkennen, wissenschaftlich zu durchdenken und mittels fundiertem Wissen zu lösen. Andererseits wird eine an den Erfordernissen der Gestaltung des täglichen Lebens orientierte lebenspraktische Bildung benötigt, die es den Menschen ermöglicht, soziale Konflikte und Stress in zwischenmenschlichen Beziehungen zu Partnern, Eltern und Kindern, im Beruf und privat, zu vermeiden und zu überwinden sowie ihren Platz im Leben zu finden und sich in einer immer komplizierter werdenden Welt zurechtzufinden.
Schulabschlüsse dürfen nur vergeben werden, wenn auch tatsächlich das Abschlussniveau erreicht wurde. Noten müssen den tatsächlichen Leistungsstand repräsentieren. Dazu müssen aber die Lehrformen angepasst werden, um dies den Schülern auch zu ermöglichen, statt sie mit ihren Problemen allein zu lassen. Die gesamte schulische Bildung muss mit einem Prüfungssystem begleitet werden, dass jederzeit eine klare Einschätzung der Lernenden ermöglicht, so dass auf die speziellen Bedürfnisse der verschiedenen Lernenden individuell eingegangen werden kann. Dabei müssen Prüfungen als Lernhilfe, statt als Verurteilung erfahrbar gemacht werden.
Das Land Sachsen-Anhalt muss sich dafür einsetzen, dass das Bildungswesen nicht länger der Länderkompetenz unterliegt und zersplittert ist, sondern dass in ganz Deutschland für alle Lernenden gleichgute und vergleichbare Bedingungen geschaffen werden. Dazu sollen, solange keine gesamtstaatliche Einigung möglich ist, Vereinbarungen mit anderen daran interessierten Bundesländern zur Vereinheitlichung des Bildungssystems getroffen werden.
Das bisherige konzeptionslose Chaos an den Hochschulen, das den Hochschullehrern fast völlige Willkür bei der Gestaltung der Lehrinhalte ermöglichte, muss durch ein klares, verbindliches Lehrkonzept ersetzt werden. Nur so können gleiche Bildungschancen für alle Studenten gewährleistet werden.
Statt wie bisher Hochschullehrer aufgrund ihres Karriereerfolges zu ernennen, muss die Ernennung von einer pädagogischen Qualifikation abhängig gemacht werden. Weiterhin müssen die didaktischen Fähigkeiten von Hochschullehrern ständig überprüft werden. Zur gesellschaftlichen Kontrolle der Befähigung von Hochschullehrern müssen vor allem die Rechte der Studierenden wesentlich erweitert werden.
Behinderung des Studiums durch überfüllte Hörsäle und Kurse sowie durch Tricks der Hochschullehrer, um Studierenden aus dem Studium zu drängen, müssen sofort und radikal beseitigt werden. Die dafür Verantwortlichen müssen aus dem Hochschulwesen entfernt werden.
Das Land Sachsen-Anhalt muss sich dafür einsetzen, dass das Hochschulbildungswesen nicht länger der Länderkompetenz unterliegt und zersplittert ist, sondern dass in ganz Deutschland für alle Studierenden gleichgute und vergleichbare Bedingungen geschaffen werden. Dazu sollen, solange keine gesamtstaatliche Einigung möglich ist, Vereinbarungen mit anderen daran interessierten Bundesländern zur Vereinheitlichung des Hochschulbildungssystems getroffen werden.
Die Demontage der Leistungen für die Kinderbetreuung muss rückgängig gemacht und durch eine Förderung der gesellschaftlichen Kinderbetreuung ersetzt werden. Kinder benötigen gesellschaftliche Zuwendung, und Eltern benötigen Unterstützung bei der Kindererziehung - nicht nur zur Sicherstellung ihrer Berufstätigkeit, sondern vor allem im Interesse der Kinder.
Ziel der Kinderbetreuungseinrichtungen muss die kindgerechte Förderung der Entwicklung der Kinder sein, nicht nur ihre Beaufsichtigung und Beschäftigung zur Freistellung der Eltern. Dazu müssen die Betreuer entsprechend geschult und auch die nötigen Lehrmittel bereitgestellt werden.
Der Religionsunterricht muss unverzüglich aus staatlichen Schulden entfernt werden. Das Recht auf Religionsunterricht kann an konfessionellen Schulen und direkt durch die Kirchen wahrgenommen werden, bleibt dadurch also unangetastet. Der Staat darf aber nicht mehr selbst Religionen seiner Wahl willkürlich verbreiten.
Der Bundeswehr-Truppenübungsplatz Altmark bei Letzlingen muss geschlossen werden. Das Land muss alles unternehmen, um zu verhindern, dass zukünftig Kriegsvorbereitung in Sachsen-Anhalt betrieben wird.
Das Land Sachsen-Anhalt, die Landesbehörden und alle Firmen, die ganz oder teilweise im Landesbesitz sind, müssen jede Zusammenarbeit mit der Bundeswehr einstellen, soweit das im Rahmen der geltenden Bundesgesetze möglich ist. Dazu gehört die Einstellung technischer, administrativer und infrastruktureller Unterstützung sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Lieferung von Gütern und Dienstleistungen.
Die Justiz und die Sicherheit darf nicht länger ein demokratiefreier Raum sein. Die Bürger müssen die Möglichkeit und das Land muss die Pflicht haben, Richter und Polizeibeamte einer ständigen Prüfung auf Fachkompetenz und Pflichterfüllung, sowohl theoretisch, als auch auf Basis ihrer praktischen Arbeit, zu unterziehen. Richter und Polizeibeamte müssen durch Bürgerentscheid abwählbar sein.
Der Polizei immer mehr Rechte gegen die Bürger zu erteilen, fördert Polizeiwillkür, staatliche Gewalt und Missbrauch, ohne die öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Deshalb müssen diese Rechte, speziell im Bereich des Platzverweises und des Schusswaffengebrauchs, drastisch abgebaut werden. Eine selbständige Polizei kann gegen die Interessen der Bürger eingesetzt werden. Echte Sicherheit kann nur von den Bürgern selbst kommen. Deshalb muss die Arbeit der Polizei durch die Schaffung eines unbewaffneten freiwilligen Bürgersicherheitsdienstes ergänzt werden, der durch Übernahme von Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen für die Verbrechensbekämpfung und für mehr Ordnung und Sauberkeit sorgt. Entsprechend dem Erfolg dieser Maßnahme ist ein Abbau der Stärke der Polizei und damit eine entsprechende Kostenersparnis möglich.
Dass Gerichte erst nach langer Zeit über Anträge entscheiden, ist ein unhaltbarer Zustand. Die Volkskontrolle soll verhindern, dass Gerichte durch Schlamperei für Verzögerungen sorgen. Die tatsächliche Überlastung der Gerichte durch einfache Fälle kann jedoch nur abgebaut werden, indem die Bürger angemessene Möglichkeiten erhalten, ihre rechtlichen Probleme selbst zu lösen. Ehrenamtliche Schiedskommissionen erleichtern dies oftmals dadurch, dass sie im direkten persönlichen Umfeld der Betroffenen angesiedelt sind. Weiterhin sparen sie dem Land und den Betroffenen Kosten und erlauben den Gerichten, sich stärker um die Bekämpfung der Kriminalität zu kümmern.
Es muss endlich Schluss damit sein, dass Gewalttäter auch noch dadurch belohnt werden, dass ihren Opfern zugemutet wird zu flüchten und in Behelfsunterkünfte zu ziehen. Gewalttäter, die darauf auch nur mit Drohungen reagieren, müssen endlich so behandelt werden, wie sie sich benehmen: wie gefährliche Kriminelle. Die Rechte der tatsächlichen und potentiellen Opfer müssen über denen der Täter stehen, und zwar schon bevor Täter ihre Drohungen wahr machen.
Der Kampf gegen den Faschismus darf nicht länger als Extremismus verunglimpft werden. Opfer faschistischer Gewalttaten und faschistischer Bedrohung müssen vom Land statt dessen öffentlich unterstützt und geschützt werden.
Drogenabhängige dürfen durch Vergabe von Ersatzdrogen oder öffentliche Abgabe illegaler Drogen nicht noch in ihrer Sucht unterstützt werden. Andererseits helfen gegen eine Sucht auch keine Strafen. Außerdem betrifft Drogensucht vielfach sozial ausgegrenzte Menschen, die diesen Ausweg als Ersatz für eine gesellschaftliche Perspektive gewählt haben. Diesen Menschen dienen isolierte zusätzliche materielle Leistungen meist nur zur Weiterführung ihres Drogenkonsums. Daher muss staatliche Antidrogenpolitik vor allem in der konsequenten medizinischen Behandlung und umfassenden sozialen Betreuung der Betroffenen bestehen, wobei auch Zwangsmaßnahmen angewendet werden müssen, wenn keine andere Möglichkeit besteht. Statt die Sucht der Abhängigen zu pflegen, muss ihnen echte Hilfe zum Entzug und zur sozialen Wiedereingliederung geleistet werden. Dazu müssen vor allem Selbsthilfegruppen und Bürgerinitiativen unterstützt werden, die direkt vor Ort mit den Betroffenen arbeiten.
Die schlimmsten und verheerendsten Drogen sind immer noch die legalen Drogen Alkohol und Nikotin. Ehrliche Antidrogenpolitik muss sich deshalb vor allem dagegen richten. Werbung für Alkohol und Tabak muss vollständig verboten werden. Das trifft auch für die Schaufensterauslagen von Geschäften zu. Der Konsum von Alkohol und Tabak in öffentlichen Gebäuden muss untersagt werden. Die Vertriebsmöglichkeiten müssen soweit wie möglich eingeschränkt werden. Das Angebot von Alternativen zum Alkoholkonsum in Form alkoholfreier Getränke, speziell auch alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein, muss staatlich gefördert und beworben werden.
Kultur ist ein wesentliches Merkmal des Menschseins. Daher muss der kulturellen Bildung vor allem bei den Kindern und Jugendlichen besondere Bedeutung beigemessen werden. Durch Nutzung der vorhandenen Schulstrukturen und Zusammenarbeit mit Fördervereinen und Initiativen muss das kulturelle Leben erheblich über den bloßen Konsum der heutigen Mediengesellschaft zwischen Fernsehen und Disco angehoben werden. Dabei ist eine große kulturelle Breite genauso wichtig, wie die Unterstützung der Eigeninitiative der Kinder und Jugendlichen. Vorhandene und neu entstehende Jugendklubs müssen endlich echte Kulturzentren werden, statt nur Kneipen für Jugendliche und Börsen für den Umschlag von Drogen und zur Pflege rechtsradikalen Gedankenguts zu sein, wie es bisher leider nur zu oft der Fall ist.
Kultur hat auch eine wichtige Aufgabe bei der kritischen Kontrolle gesellschaftlicher Entwicklungen und bei der Vermittlung von Bildungsinhalten verschiedenster Art. Daher sollen kulturelle Angebote entwicklet werden, die gleichzeitig ansprechend und persönlichkeitsbildend und wissensvermittelnd wirken. Solche Angebote können sowohl für die Anwohner als auch touristisch genutzt werden und stellen somit auch einen wichtigen, bisher weitgehend unterschätzten, Wirtschaftsfaktor dar. Durch Nutzung von Interessengemeinschaften, Bürgerinitiativen und Kulturvereinen kann der finanzielle Aufwand begrenzt und die kulturelle Beschäftigung der Menschen zum Nutzen aller gefördert werden.
Die medizinische Versorgung aller Bürger ist eine Grundaufgabe der Gesellschaft. Die Qualität der medizinischen Versorgung für große Teile der Bevölkerung darf nicht aus Profitgründen geopfert werden. Daher muss das Land durch einen öffentlichen Gesundheitsdienst die Defizite der privatwirtschaftlich organisierten medizinischen Betreuung ausgleichen und den privatwirtschaftlichen Sektor im Interesse der Menschen zurückdrängen.
Der Medien-Staatsvertrag muss so geändert werden, dass der Werbeanteil an der Sendezeit in Fernsehen und Radio auf maximal 10% der Gesamtsendezeit einer Sendung beschränkt wird. Es darf nicht mehr als eine Werbeunterbrechung innerhalb einer Stunde Nettosendezeit geben. Kinos müssen den Beginn des Filmes nach der Werbung gesondert ausweisen, so dass es im Ermessen des Zuschauers liegt, sich die Werbung anzuschauen.
Der Medien-Staatsvertrag muss so geändert werden, dass Filme ungekürzt und unverändert gezeigt werden müssen. Weglassungen von Teilen, speziell auch des Abspanns, stellen einen Eingriff in das Urheberrecht dar und müssen im Interesse sowohl des Urhebers, als auch der Zuschauer, unterbunden werden.
Das Aktionsprogramm der Nationalen Organisation Deutschland der Kommunistischen Programmpartei ist ebenfalls Teil des Aktionsprogramms der Landesorganisation Sachsen-Anhalt. Das betrifft speziell und ausdrücklich die Forderungen
Insofern Möglichkeiten bestehen, Punkte dieses Aktionsprogramms isoliert oder auch nur ansatzweise in Sachsen-Anhalt umzusetzen, wird sich die KPP dafür einsetzen. Wie auch bei allen anderen Problemen wird sie dabei aber bevorzugt eine Lösung über Ländergrenzen hinweg anstreben.
Dieses Aktionsprogramm wurde in der hier vorligenden Fassung von der Landesorganisation Sachsen-Anhalt der Kommunistischen Programmpartei am 1. Januar 2003 beschlossen.
Merseburg, Deutschland, Europa, Terra | 1. Januar 2003 |
Tec Dian
Prikoordinator Landesorganisation Sachsen-Anhalt Kommunistische Programmpartei |
Die Kommunistische Programmpartei nimmt gern Meinungen, Kritiken, Hinweise, Vorschläge, Beiträge und Korrekturen entgegen. Sie können jeder Parteikörperschaft und jedem Parteimitglied übergeben werden oder sind zu richten an: Kommunistische Programmpartei, Landesorganisation Sachsen-Anhalt, 06204 Merseburg, Postfach 1450.
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Letzte Änderung: 2. Januar 2003 - © Kunst des Denkens 2002-2003