Lagerung von Beschlüssen

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Beschluss: GO-8/1996
Abstimmung: Generalorganisation Annahme: einstimmig
Gültigkeit: Generalorganisation Klasse: integrativ
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Die Urschrift schriftlich fixierter Beschlüsse wird von der beschlussfassenden Körperschaft aufbewahrt. Bei jeder Grundorganisation müssen alle für sie aktuell gültigen Beschlüsse zur Einsicht durch die Parteimitglieder bereitliegen. Eine Kopie auf eigene Kosten ist zu ermöglichen.

Merseburg, Deutschland, Europa, Terra 1. Mai 1996

Tec (1344 Bytes)

Tec Dian
Prikoordinator
Generalorganisation
Kommunistische Programmpartei

 

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Letzte Änderung: 25. Januar 2002 - © Kunst des Denkens 2000-2002